Wie Sie Gold mit einer Hausratversicherung oder Valorenversicherung richtig versichern
Inhalt
- Edelmetalle wie Gold fallen unter Wertsachen
- Probleme beim Gold versichern lassen
- Hausratversicherung für Gold: Greift nur im Tresor oder beim Schließfach?
- Gefahr der Unterversicherung nicht unterschätzen
- Absicherung von Gold und Silber außerhalb des Tresors: Nur wenige Angebote
- Ausreichende Versicherungssumme: Regelmäßig Wert Ihrer Edelmetalle überprüfen
Wer physische Edelmetalle aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile für sich entdeckt hat, möchte häufig zumindest einen größeren Teil der Bestände Zuhause lagern. Auf diese Weise gibt es die größte Unabhängigkeit. Zwar bieten die Banken Schließfächer an, in denen zum Beispiel Goldbarren verwahrt werden könnten.
Allerdings gibt es dann wiederum Einschränkungen beim Zugriff, den zahlreiche Inhaber von Goldbarren, Silberbarren oder Münzen mit Recht nicht akzeptieren möchten.
Das Verwahren Zuhause ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden, insbesondere einem Einbruch und dem Diebstahl der Edelmetalle. Dass die Hausratversicherung in der Hinsicht oft keine ausreichende Absicherung darstellt, darauf gehen wir unter anderem in unserem großen Ratgeber zum Thema Edelmetalle versichern ein.
Ferner erläutern wir Ihnen, worauf Sie bei der Verwahrung achten müssen, welche Absicherung überhaupt über die Hausratversicherung möglich ist und auf welche Art und Weise Sie Ihre Gold- oder Silberbarren optimal versichern können.
Edelmetalle wie Gold fallen unter Wertsachen
Falls Sie Ihre Edelmetallbestände in physischer Form Zuhause aufbewahren möchten, bietet die Hausratversicherung eine Art Grundabsicherung. Zum versicherten Hausrat zählen nämlich in der Regel sogenannte Wertsachen (auch Valoren genannt). Darunter fallen unter anderem:
- Schmuck
- Diamanten und Edelsteine
- Bargeld
- Edelmetalle
Probleme beim Gold versichern lassen
Das Problem besteht allerdings darin, dass diese Wertsachen nicht über die gesamte Versicherungssumme der Hausratversicherung abgedeckt sind. Beträgt Ihre Versicherungssumme beispielsweise im Rahmen der Hausratversicherung 80.000 Euro, sind dennoch die Wertsachen nicht bis zu 80.000 Euro versichert. Stattdessen beläuft sich die Grenze für versicherte Wertsachen in der Regel auf maximal 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Meistens gibt es zudem eine betragsmäßige Höchstgrenze in Höhe von 20.000 Euro.
Manche Hausratsversicherungen bieten jedoch eine noch höhere Absicherung von Wertsachen an, wie zum Beispiel bis zu 50 oder sogar den selteneren Fällen bis zu 100 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Das ist allerdings nahezu ausnahmslos mit der Voraussetzung verbunden, dass der professionelle Einbau eines Tresors erfolgt. Dieser muss zudem höhere Sicherheitsstandards erfüllen können und ist dementsprechend mit relativ hohen Anschaffungskosten verbunden. Darüber hinaus gibt es oft weitere Bedingungen, wie zum Beispiel den Einbau einer Alarmanlage mit automatischer Verbindung zu einem Sicherheitsdienst. In nicht wenigen Fällen lohnt sich die höhere Absicherung dann kaum noch, weil mit dem Tresor und der Alarmanlage erhebliche Zusatzkosten entstehen.
Hausratversicherung für Gold: Greift nur im Tresor oder beim Schließfach?
Eine weitere Einschränkung bei der Hausratversicherung im Hinblick auf die Absicherung Ihrer Edelmetalle besteht darin, dass die Versicherung in aller Regel nur unter der Voraussetzung greift, dass Sie zum Beispiel Ihre Goldbarren und -Münzen in einem Tresor Zuhause aufbewahrt haben. Alternativ ist normalerweise auch die Aufbewahrung in einem Bankschließfach mit abgesichert. Viele Inhaber von Gold- oder Silberbarren sowie Münzen aus Gold, Silber oder anderen Edelmetallen, haben allerdings keinen Tresor.
Sie verstecken die Edelmetalle stattdessen irgendwo innerhalb ihres Hauses. In dem Fall greift die Hausratversicherung in der Regel nicht, zumal kein einfacher Diebstahl versichert ist, sondern lediglich das so genannte Einbruchdiebstahl. Dies wiederum führt zwangsläufig dazu, dass nur sehr wenige Versicherer überhaupt dazu bereit sind, die Edelmetallbestände auch bei der Lagerung außerhalb des Tresors zu versichern.
Gefahr der Unterversicherung nicht unterschätzen
Ein weiteres Risiko im Zusammenhang mit der möglichen Kostenerstattung Ihrer Edelmetallbestände nach einem Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung ist eine sogenannte Unterversicherung. Diese würde sich definitiv negativ auf die Kostenerstattung bezüglich Ihrer Edelmetallwerte auswirken. Was bedeutet Unterversicherung im Detail? Ein häufiger Irrtum bezüglich der Unterversicherung – vor allem bei der Hausratversicherung - besteht darin, dass diese nur dann relevant wäre, wenn der Schaden höher als die Versicherungssumme ist. Verbraucher nehmen also an, dass bei einem Schaden von beispielsweise 20.000 Euro und einer Versicherungssumme von 50.000 Euro keine Unterversicherung bestehen könne. Diese Annahme kann allerdings ein fataler Irrtum sein! Bei der Unterversicherung kommt es nicht darauf an, wie hoch der entstandene Schaden im Verhältnis zur Versicherungssumme ist, sondern ob nicht die Versicherungssumme geringer als der Gesamtwert des Hausrates ist. Dazu ein Beispiel:
• Versicherungssumme: 70.000 Euro
• Gesamtwert des Hausrates: 100.000 Euro
• Schadensfall: 20.000 Euro
In diesem Fall besteht eine Unterversicherung von 30.000 Euro, da der Gesamtwert des Hausrates 100.000 Euro beträgt, sich die Versicherungssumme jedoch nur auf 70.000 Euro beläuft. Zwar ist der Schaden geringer als die Versicherungssumme, aber dennoch würde die Versicherungsgesellschaft die Schadenserstattung im Beispiel um 30 Prozent reduzieren, nämlich aufgrund der Unterversicherung. Von den 20.000 Euro Schadenssumme würde demnach nur 14.000 Euro erstattet werden. Eine Unterversicherung ist also immer dann gegeben und hat im Schadensfall eine prozentuale Reduzierung der Erstattungssumme zur Folge, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der Gesamtwert des Hausrates ist. Einzige Ausnahme ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungsgesellschaft akzeptiert dann bei einem Beitrag von meistens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, dass der Gesamtwert des Hausrates eventuell doch höher als die Versicherungssumme ist.
Unser Tipp: Sie sollten in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob Ihr Hausrat nicht mittlerweile mehr wert ist, als es zum Abschlusszeitpunkt der Hausratversicherung der Fall war. Dies kann schnell durch die Anschaffung von Haushaltsgeräten, einer hochwertigeren Einrichtung und sonstigen Anschaffungen passieren. Ohnehin wird der Gesamtwert des Hausrates oft unterschätzt. Sie sollten die Versicherungssumme daher lieber etwas großzügiger wählen, zumal sich dies nur geringfügig auf den zu zahlenden Beitrag zu Hausratversicherung auswirkt.
Absicherung von Gold und Silber außerhalb des Tresors: Nur wenige Angebote
Noch einmal zur Erinnerung: In den meisten Hausratsversicherungen sind Ihre Edelmetalle, wie Gold, Silber, Platin und Palladium nur dann in den Schutz aufgenommen, wenn diese sich entweder im Bankschließfach oder in einem Tresor bei Ihnen Zuhause befinden. Der Tresor muss dabei gewisse Mindestsicherheitsstandards vorweisen. Es gibt nur wenige Anbieter, die auch unter der Voraussetzung zur Versicherung bereit sind, dass sich zum Beispiel Ihre Gold- oder Platinbarren irgendwo in Ihrem Haus außerhalb eines Tresors befinden.
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Ausreichende Versicherungssumme: Regelmäßig Wert Ihrer Edelmetalle überprüfen
Unabhängig davon, für welche Hausratversicherung Sie sich letztendlich entscheiden: Die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme ist von größter Bedeutung. Bei einer gewöhnlichen Hausratversicherung denken Sie bitte daran, dass Wertsachen in der Regel bis maximal 20.000 Euro bzw. 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt sind. Hat Ihr Hausrat also beispielsweise einen Gesamtwert von 50.000 Euro und haben Sie sich dementsprechend für eine Versicherungssumme von 50.000 Euro entschieden, lagern Sie jedoch Edelmetalle im Gegenwert von beispielsweise 30.000 Euro im Tresor, wäre die Versicherungssumme bereits zu gering.
In dem Fall sollten Sie also die gesamte Versicherungssumme auf mindestens den Betrag erhöhen, dass der Gegenwert Ihrer Edelmetalle von 30.000 Euro ausreichend abgesichert ist. Alternativ bietet sich ein anderer Tarif an, denn oftmals kann eine höhere Summe für Wertsachen vereinbart werden. Dann allerdings in der Regel nur unter der Voraussetzung, dass der Tresor eine bestimmte Mindestsicherheitsklasse aufweisen kann.
Da sich Edelmetalle, wie Gold und Silber, durch eine regelmäßige Wertsteigerung auszeichnen, sollten Sie zudem in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob Ihre einmal vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht. Es passiert relativ häufig, dass beispielsweise Goldbarren vor zehn Jahren einen Wert von 20.000 Euro hatten, jetzt aber vielleicht schon 30.000 Euro wert sind. In dem Fall kann es ebenfalls erforderlich sein, die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Auch hier gilt die Empfehlung, die Versicherungssumme lieber etwas höher zu wählen, um nicht die Gefahr einer Unterversicherung einzugehen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, sind Edelmetalle bei den meisten Hausratversicherungen nur dann im Schutz integriert, wenn sie entweder im Bankschließfach oder im heimischen Tresor aufbewahrt werden. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um „irgendeinen“ Tresor handeln kann. Manche Versicherungsgesellschaften machen diesbezüglich Vorgaben, insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Versicherungssumme etwas höher als die allgemein üblichen maximal 20.000 Euro bzw. 20 Prozent der allgemeinen Versicherungssumme sein soll. Zwischen den sogenannten Heimtresoren gibt es enorme Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf deren Ein- und Aufbruchssicherheit.
Zwar bekommen Sie kleinere Tresor oft, beispielsweise im Baumarkt, schon für wenige Hundert Euro. Allerdings erfüllen diese in der Regel nur geringe Sicherheitsstandards und sind - vor allem von professionellen Einbrechern - relativ schnell zu knacken. Aus dem Grund gibt es seitens der meisten Versicherungsgesellschaften bestimmte Anforderungen an die Eigenschaften des Tresors, insbesondere an die Sicherheitsklasse. Dementsprechend kann übrigens auch die Versicherungssumme mitunter höher ausfallen, je besser die Sicherheitsstufe des Safes ist. Mindestanforderungen an einen Tresor sind häufig:
- Sicherheitsklasse III (oder höher)
- Tresor-Gewicht mindestens 200 Kilogramm
- Verankerung des Safes an der Wand
Welche Anforderungen an den Tresor gestellt werden, ist wiederum von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Daher lohnt es auch hier, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
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Bankschließfach keineswegs so sicher wie oft gedacht
Aufgrund der bisherigen Informationen aus unserem Ratgeber zur Versicherung und Aufbewahrung von Edelmetallen im heimischen Tresor, könnten Sie durchaus der Meinung sein, dass Ihnen das alles zu kompliziert und umständlich ist. Sie müssen auf eine ausreichende Versicherungssumme achten, einen Tresor mit hohen Sicherheitsstandards wählen und auf weitere Punkte achtgeben. Wäre es dann nicht viel einfacher, zum Beispiel die Goldbarren im Bankschließfach zu verwahren?
Das Problem besteht darin, dass ein Bankschließfach zum einen laufende Kosten verursacht, nämlich in Form der jährlichen Schließfachmiete. Fast noch wichtiger ist allerdings andererseits, dass das Risiko eines Raubes aus dem Bankschließfach häufig klein geredet wird. Ein Banksafe gilt allgemein als äußerst sicher und anscheinend gibt es in der Praxis, zumindest in Deutschland, kaum Einbrüche den Geschäftsstellen der Kreditinstitute. Das täuscht allerdings, denn immer wieder versuchen Einbrecher, auch in Banken zu gelangen und dort die Schließfächer zu öffnen, um anschließend die Gegenstände zu rauben.
Manchmal gelingt dies sogar, da es keineswegs so unmöglich ist - wie es den Anschein haben mag - in eine Bank einzudringen und die Schließfächer im Tresor-Bereich mit Gewalt zu öffnen. Eben weil dieses Risiko allgemein unterschätzt wird, denken zahlreiche Kunden nicht an eine ausreichende Versicherung der Inhalte ihres Schließfaches. Die gewöhnliche Absicherung greift insbesondere bei höherwertigen Edelmetallen, wie zum Beispiel Goldbarren, in der Regel nämlich nicht bzw. ist nicht ausreichend. Manchmal ist sogar keine Höherversicherung möglich, sodass aus dem Grund doch die Verwahrung im heimischen Tresor die bessere Alternative sein kann.
Beweispflicht für den Schaden beim Verlust von Gold liegt beim Geschädigten
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Versicherung von Edelmetallen ist, dass die Beweispflicht für einen eventuellen Schaden stets beim Geschädigten liegt. Dieser hat gegenüber der Versicherungsgesellschaft den Nachweis anzutreten, dass zum Beispiel Gold gestohlen wurde. Dazu wiederum ist es notwendig, dass überhaupt ein Nachweis darüber besteht, dass sich im Tresor Goldbarren, Silberbarren oder Münzen befunden haben.
Aus dem Grund ist es empfehlenswert, dass Sie die Kaufbelege für die entsprechenden Barren oder Münzen unbedingt aufbewahren und sicher verwahren, allerdings nicht im Tresor. Stattdessen ist es ratsam, die Belege bei einer sehr vertrauten Person, zum Beispiel bei den Eltern oder Kindern, in einer anderen Wohnung aufzubewahren. So ist gewährleistet, dass die Belege nicht - absichtlich oder aus Versehen - von den Dieben mitgenommen werden.
Neben Kaufbelegen ist es ein weiteres Mittel der Beweisführung, dass Sie Fotos von den Münzen bzw. Barren anfertigen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass zum Beispiel bei Goldbarren auf dem Foto immer die entsprechende Seriennummer erkennbar ist, denn anhand dieser lässt sich der Barren eindeutig identifizieren. Im optimalen Fall können Sie zusätzlich Zeugen benennen, die Ihre Edelmetallbestände schon einmal gesehen haben. Sie könnten sich sogar von einem neutralen Zeugen in regelmäßigen Abständen schriftlich bestätigen lassen, dass er in Ihrem Tresor zum Beispiel 10 Goldbarren zu jeweils 100 Gramm gesehen hat.
In der Übersicht sind es demnach die folgenden Beweismittel, die dazu dienen, dass Sie Ihre Edelmetallbestände im Schadensfall nachweisen können:
Manchmal gibt es allerdings keine Kaufbelege (mehr), denn grundsätzlich ist es natürlich möglich, insbesondere Goldmünzen auf Messen anonym zu erwerben. In dem Fall ist eine Bestandsliste wichtig, in der Sie zum Beispiel die Münzen oder Barren mit deren jeweiligen Eigenschaften aufführen. Befinden sich unter Ihren Edelmetallbeständen sogar historische Münzen mit einem überproportional hohen Wert, kann es sinnvoll sein, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dies wäre ein weiterer Beweis, nicht nur für die Existenz der Münzen, sondern ebenfalls für deren Werte zum Zeitpunkt des Gutachtens. Die Bestandsliste zu den Münzen und Barren sollte die folgenden Angaben enthalten:
Grundsätzlich sollten Sie daran denken, dass es sich bei der Hausratversicherung um eine sogenannte Neuwertversicherung handelt. Das bedeutet, dass im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert ist. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass Sie den Betrag erhalten, den Sie beispielsweise vor einigen Jahren für Ihre Goldbarren gezahlt haben. Stattdessen wird Ihnen der Betrag erstattet, den die jeweiligen Barren aktuell kosten würden. Das kann entweder positive oder auch negative Auswirkungen haben. Ist der Wert des Goldes seit dem Kauf gestiegen, bekommen Sie mit dem aktuellen Goldwert mehr ersetzt, als Sie damals gezahlt haben. Ist der Goldpreis hingegen gefallen, bekommen Sie trotzdem nur den aktuellen Wert und hätten demzufolge einen Verlust erlitten.
In der folgenden Tabelle haben wir noch einmal übersichtlich zusammengestellt, was Sie bezüglich Ihrer Beweispflicht beachten sollten, falls Ihre Barren oder Münzen gestohlen wurden oder ein anderer Schaden entstanden ist.
Wer hat Beweispflicht | Stets der Versicherungsnehmer |
Schriftlicher Nachweis | Am Besten Kaufbelege, Rechnungen |
Wenn Kaufbelege fehlen... | Bestandsliste erstellen mit wichtigsten Angaben |
Fotos machen | Besonders wertvolle Stücke einzeln + Gesamtbestands-Foto |
Zusatzbeweise | Zeugen nennen und im Idealfall durch ihn Bestand bestätigen lassen |
Verwahrung der Beweise | Am Besten in einem anderen Haushalt (vertraute Person) |
2. Sicherung | Unterlagen (Belege) digitalisieren und extern sichern (SD-Karte, USB, etc.) |
Schadensfalls | Unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) dem Versicherer melden |
Goldwerter Tipp: Tarife der Hausratversicherungen unbedingt miteinander vergleichen
Zusammenfassend können wir festhalten, dass es durchaus möglich ist, Ihre Edelmetallbestände auch im eigenen Tresor gut zu versichern. Schwieriger wird es allerdings, wenn Sie zum Beispiel Ihre Barren oder Münzen zwar im eigenen Heim aufbewahren, aber keinen Tresor haben und die Bestände deshalb in der Wohnung verstecken. Unter der Voraussetzung gibt es nur wenige Versicherer, bei denen dennoch ein Versicherungsschutz existiert.
Grundsätzlich sollten Sie die Tarife der zahlreichen Hausratversicherungen genau unter die Lupe nehmen und vergleichen, natürlich in erster Linie im Hinblick auf die Absicherung von Edelmetallen. Dabei sollten Sie vor allen Dingen auf die folgenden Aspekte achten:
- Bis zu wie viel Prozent der Versicherungssumme sind Wertsachen wie Edelmetalle versichert?
- Ist die Aufbewahrung in einem Tresor Pflicht?
- Falls ja: Muss der Tresor bestimmte Anforderungen erfüllen?
- Gibt es eine Maximalsumme, mit der Wertgegenstände versichert sind (Angabe in Euro)?
Wie bereits zuvor erwähnt, sollten Sie bei der Wahl der Versicherungssumme nicht sparen, damit kein Risiko der Unterversicherung besteht. Durchschnittlich zahlen Sie pro Jahr nur etwa zehn Euro mehr an Beitrag je 10.000 Euro höherer Versicherungssumme im Rahmen der Hausratversicherung. Es kann sich also definitiv lohnen, die Versicherungssumme sicherheitshalber zum Beispiel um 20.000 Euro höher anzusetzen, wenn der Jahresbeitrag zur Versicherung dadurch nur um rund 20 Euro höher ausfällt. Realistisch im Verhältnis zum tatsächlichen Gesamtwert des Hausrates muss die Versicherungssumme aber selbstverständlich bleiben.
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