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Einbruchschutz für Ihr Haus: Ratgeber zur Einbruch Prävention

Schach dem Einbruch! - So sichern Sie Ihre Wertsachen

  • „Achillesfersen“ erkennen
  • Die richtige Alarmanlage wählen
  • Passgenau versichern 

Einleitung: Gehen Sie auf Nummer sicher 

Wohin mit dem Geld? Diese Frage mag zwar zeitlos gültig sein, aktuell jedoch erscheint sie besonders akut. Seit die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen faktisch abschaffte, lohnt sich das Sparen – einst eine deutsche Tugend – nicht mehr. Viele Bürger investieren daher aus gutem Grund in Sachwerte. Dazu zählen neben den „Klassikern“ (Edelmetalle, Immobilien und Aktien) auch die etwas exotischeren Sachwerte, die oft viel über die Hobbys und Affinitäten des Anlegers verraten. Der eine kauft edle Uhren, die andere teuren Goldschmuck und Edelsteine, andere lieben wertvolles Porzellan oder Kunstgegenstände. Was immer es sein mag, die stolzen Eigentümer stehen schnell vor einer bangen Frage: Wie können sie diese Sachwerte mit größtmöglicher Sicherheit vor Einbrechern und Dieben schützen? 

Zahl der Einbrüche steigt dramatisch

Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) macht deutlich, wie relevant dieses Thema ist:

Einbrüche in Deutschland

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland weit über 167.000 Wohnungseinbrüche polizeilich registriert. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von rund 10 Prozent. Wobei anzumerken ist, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche schon 2014 und in den Jahren davor außerordentlich hoch lag. Die Hausratsversicherer zahlten 2015 über eine halbe Milliarde Euro an die Einbruchsopfer. Damit ist die Situation so dramatisch wie seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr. 

Die Polizei kann kaum helfen. Sie sollte zwar unbedingt gerufen werden, wenn in eine Wohnung eingebrochen wurde, damit es später keine Probleme mit der Versicherung gibt. Doch polizeiintern werden solche Einsätze schon resignierend als „Kondolenzbesuche“ bezeichnen. Im Klartext: Die Chance, dass die Täter jemals gefasst werden und das Diebesgut sichergestellt wird, erscheint extrem gering. 

Diese Statistiken machen deutlich: Sie sollten Ihr Haus oder Ihre Wohnung optimal schützen – zumal dann, wenn Sie teure Wertgegenstände oder sogar Goldbarren und Münzsammlungen zu Hause aufbewahren. Im Fall der Fälle dürfen Sie auch nicht auf Ihre Hausratsversicherung hoffen, denn die leistet nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Dazu später mehr. 

Effektiver Einbruchschutz: In fünf Schritten zu mehr Sicherheit

Wie können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bestmöglich schützen, ohne den Eindruck entstehen zu lassen, in einem Hochsicherheitstrakt zu leben? Welche Alarmanlage macht wirklich Sinn – und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Ist das Bankschließfach eine Alternative? Und wenn dann doch alle Stricke reißen: Welche Versicherung zahlt für Ihren Schaden? Diese und eine Reihe weiterer Fragen rund um Ihre persönliche Sicherheit und den Schutz Ihrer Wertgegenstände will ich in diesem kleinen Ratgeber beantworten. Dabei gehe ich Schritt für Schritt nach einem Fünf-Punkte-Plan vor: 

  1. Zunächst erfahren Sie, mit welchen einfachen Methoden, die zudem nichts oder nur sehr wenig kosten, Sie Ihre Sicherheit erhöhen.
  2. Im zweiten Schritt geht es darum, Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Schwachstellen zu prüfen und gegebenenfalls sicherheitstechnisch nachzurüsten.
  3. Für Ihre Wertgegenstände sollten Sie sich einen angemessenen Wertschutzschrank (das ist der Fachbegriff für Safe oder Tresor) zulegen.
  4. Im Hauptkapitel dieses Ratgebers geht es darum, welche Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen) für Sie in Frage kommen.
  5. Schließlich erhalten Sie noch Praxistipps für eine optimale Versicherung Ihrer Wertsachen. 

Bevor wir aber voll ins Thema einsteigen, möchte ich sieben gefährliche Mythen widerlegen, die ich in Gesprächen mit Kunden immer wieder höre. 

Sieben gefährliche „Einbruchs-Mythen“

...und was von ihnen zu halten ist 

1. „Bei mir ist nichts zu holen. Da muss ich mir keine Sorgen machen“. Es mag ja sein, dass Sie Ihre Goldbarren und –münzen an einem anderen, sicheren Ort verwahren. Wenn Sie aber Ihre Luxus-Limousine vor Ihrem Haus parken, wirkt das auf Einbrecherbanden wie eine Einladung. Und selbst wenn Sie in einer kleinen Wohnung leben und alle Wertsachen in einem Bankschließfach verwahren, unterliegen Sie einem Einbruchsrisiko. In vielen Fällen handelt es sich bei Einbrüchen nämlich um sogenannte Beschaffungskriminalität. Selbst 50 Euro sind für den Täter schon eine interessante Beute. Wenn er dann noch Goldmünzen oder Schmuck findet, dann hat sich der „Bruch“ aus Sicht des Kriminellen wirklich gelohnt. 

2. „Ich wohne in der vierten Etage. Da ist das Risiko gering. Die Einbrecher bevorzugen Wohnungen im Erdgeschoss“. Das ist grundsätzlich zwar richtig. Aber die oberste Etage eines Mehrfamilienhauses ist für Einbrecher zumindest ebenso attraktiv. Von oben kann niemand kommen und sie bei der Tat überraschen, denn über ihnen ist nur noch das Dach. Außerdem laufen die Kriminellen nicht Gefahr, von Passanten oder Nachbarn beobachtet zu werden, was bei Erdgeschosswohnungen mit gut einsehbaren Terrassen leicht passieren kann. 

3. „Die meisten Einbrecher kommen in der Nacht“.

Einbrecher bei Nacht

Die Statistik liefert andere Erkenntnissen: Zwei von drei Einbrüchen finden tagsüber statt. Wenn sich am helllichten Tag eine Person am Rollladen einer Wohnung zu schaffen macht, schöpfen Nachbarn nicht automatisch Verdacht. Es könnte sich ja um einen Handwerker handeln. Und blamieren möchte man sich auch nicht... 

4. „Wenn jemand in der Wohnung ist, schreckt das die Täter ab“. Ein fataler Trugschluss. Gerade die gefährlichen Einbrecher, die vor brutaler Gewalt nicht zurückschrecken, interessiert es nicht, ob jemand zu Hause ist oder nicht. 

5. „Meine Wertsachen sind im Bankschließfach. Da kann nichts passieren“. Auch in Bankschließfächer wurde bekanntlich schon eingebrochen. Sie erinnern sich vielleicht an den spektakulären Coup der „Tunnelräuber“ im Januar 2013, als Einbrecher in den Schließfachraum der Berliner Volksbank eindrangen. Dennoch ist diese Aufbewahrungsmethode natürlich sicherer als zu Hause. Der Inhalt der Schließfächer ist aber in aller Regel nur bis zu einem geringen Limit versichert. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine höhere Absicherung. 

6. „Ich habe eine gute Hausratsversicherung. Das gibt mir ein gutes Gefühl“. Leider klafft zwischen Gefühlen und der Realität oft eine gefährliche Lücke. Bedenken Sie: Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) sind Gold, teurer Schmuck, Münzen, Briefmarken usw. meist nur bis zu einer Obergrenze von 25.000 Euro abgesichert. Dieser Wert dient den Versicherern aber nur als Orientierung. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Deckung vereinbaren (siehe Kapitel 5). 

7. „Einbruchmeldeanlagen (Alarmsysteme) kosten ein Vermögen. Das können sich nur die wirklich Reichen leisten“. Das mag früher mal so gewesen sein. Heute bekommen Sie Anlagen zum Selbsteinbau für 180 bis 450 Euro. Ob diese Geräte wirklich zu empfehlen sind, steht auf einem anderen Blatt. Als die Stiftung Warentest diese Alarmanlagen vor einiger Zeit unter die Lupe nahm, kritisierten die Prüfer Sicherheitslücken oder schwierige Handhabung. Zwar gilt: Besser eine preiswerte Anlage als gar keine. Doch wenn Sie sich und Ihre Wertsachen optimal schützen möchten, sollten Sie sich für eine hochwertige Anlage entscheiden und diese von einem Fachmann montieren lassen. Das kostet zwar einige tausend Euro, erweist sich aber als sinnvolle Investition, wenn Sie teure Wertsachen zu Hause lagern.

Schneller Einbruchschutz: Mit einfachen Mitteln potenzielle Täter abschrecken

Mag sein, dass die folgenden Tipps Ihnen etwas banal erscheinen, handelt es sich doch in manchen Fällen um Selbstverständlichkeiten. Die Erfahrung der Polizei zeigt jedoch, dass gerade auf solche Selbstverständlichkeiten aus Leichtsinn oder Gedankenlosigkeit nicht geachtet wird. 

Nachbarshund

Nach wie vor der preiswerteste Einbruchschutz ist ein aufmerksamer Nachbar. Ein Glücksfall, wenn Sie jemanden bitten können, während Ihrer Abwesenheit auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu achten. Umgekehrt haben Sie natürlich auch ein Auge auf die Wohnung Ihres Nachbarn bei dessen Abwesenheit. In anonymen Wohngegenden, wo tagsüber die meisten Wohnungen leerstehen, weil die Menschen zur Arbeit sind, können Sie natürlich selten auf diesen Schutz bauen.

 

Wer das Haus verlässt, schließt die Eingangstür ab. Eigentlich logisch. Doch die Praxis sieht leider ganz anders aus: Wer nur mal kurz außer Haus ist, um schnell etwas zu erledigen, zieht oft die Tür nur zu („Bin ja gleich wieder da“). Ein Einbrecher braucht jetzt nur einen Schraubenzieher und wenige Sekunden Zeit – und schon steht er mitten in Ihrer Wohnung. Wenn Sie nach zehn Minuten wieder zurückkehren, hat er bereits reiche Beute gemacht und Ihre Wohnung verwüstet. Daher der scheinbar banale, aber dennoch wichtige Rat: Verschließen Sie unbedingt Ihre Tür, auch bei sehr kurzfristiger Abwesenheit.

Fenster Einbruch

Das Fenster kann man ruhig gekippt lassen, da kann nichts passieren. Von wegen! Ein gekipptes Fenster, das ein Einbrecher gleichsam im Handumdrehen öffnen kann, stellt fast schon eine Einladung dar. Schließen Sie während Ihrer Abwesenheit alle Fenster.

Wer im Sommer mit Freunden und Kollegen auf seiner Terrasse grillt, möchte nicht, dass er auf dem Präsentierteller sitzt und den neugierigen Blicken von Passanten ausgeliefert ist. Ein Sichtschutz in Form von hohen Sträuchern ist deshalb willkommen. Doch auch potenzielle Einbrecher freuen sich über solche Sichtbarrieren. Gut einsehbare Terrassen, noch dazu mit Bewegungsmeldern ausgestattet, schrecken Täter ab. Entfernen Sie deshalb mögliche Sichtbarrieren.

Voller Briefkasten

Lassen Sie von Freunden oder Nachbarn Ihren Briefkasten leeren. Ein überquellender Briefkasten signalisiert dem Einbrecher sofort, dass die Wohnung leer steht.

Kommunizieren Sie Ihre Abwesenheit nicht über die sozialen Netzwerke (Facebook & Co.). 

 

Vorsicht am Telefon!

Ein Praxisbeispiel, das zu denken geben sollte: Max H. möchte sein Auto verkaufen. Er inseriert seinen Wagen im Internet, und schon nach wenigen Stunden ruft ein freundlicher Herr an, der großes Interesse an diesem Angebot zeigt.

Kind am Telefon

„Herr H., mein Name ist Thomas J.. Ich würde mir Ihren Wagen gern mal anschauen. Ich bin am Montag in Ihrer Nähe. Würde es Ihnen vielleicht um 10 Uhr passen?“

„Tut mir sehr leid, aber ich muss schon um 8 Uhr im Büro sein....“

„Ach so, verstehe. Und Ihre Frau....?

„Die ist Lehrerin und muss pünktlich um 7.50 Uhr in der Schule sein...“

„Schade. Und sonst ist niemand da? Sohn oder Tochter?“

„Wir haben keine Kinder“

„Wissen Sie was, dann disponiere ich um und verlege meine Termine. Ab wann sind Sie oder Ihre Frau wieder zu Hause?“.

„Also meine Frau kommt schon um 15 Uhr. Aber wenn es Ihnen nichts ausmacht, wäre ich gern dabei. Ich bin gegen 18 Uhr zu Hause“.

„Prima, Herr H, dann komme ich gegen 18 Uhr. Bin sehr gespannt auf das Auto. Und wenn alles in Ordnung ist, kaufe ich es sehr gern“. 

Max H. freut sich, einen potenziellen Käufer an der Angel zu haben. 

Doch was weiß er über den Anrufer? Er kennt den Namen, doch der kann falsch sein. Sonst weiß er nichts. 

Und was weiß der Anrufer? Er weiß nun, dass die Wohnung von Herrn und Frau H. zwischen 8 und 15 Uhr leer steht. 

Passen Sie also auf, welche Informationen Sie Unbekannten geben.

Das schreckt potentielle Täter ab: 

  • Ein Einbruch, der laute Geräusche verursacht (akustische Alarmanlage)
  • Hoher Zeitaufwand beim Einbruch, zum Beispiel für die Überwindung mechanischer Sicherungen.
  • Licht (Bewegungsmelder) und gut einsehbare Terrassen und Eingangstüren.

Sichern Sie die „Achillesfersen“ Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung 

Grundsätzlich gilt: Bei der Absicherung Ihrer Wohnung geht Mechanik zunächst vor Elektronik. Es macht relativ wenig Sinn, sich eine Alarmanlage installieren zu lassen, wenn Sie über eine einfache Haustür mit Uralt-Zylinder verfügen, die ein Täter mit dem Schraubenzieher in Nu öffnen kann. In acht von zehn Fällen werden die Türen mit einfachstem Hebelwerkzeug aufgebrochen. 

Wenn Sie also teure Wertsachen in Ihrer Wohnung lagern, lassen Sie Ihre alte Eingangstür am besten durch eine einbruchhemmende Tür ersetzen. Diese gibt es in allen gängigen Materialien, zum Beispiel aus Metall, Kunststoff oder Holz. Sollten Sie sich nicht dafür entscheiden, empfehle ich Ihnen, Ihre Tür zumindest mit einem massiven Querriegel oder einem Kastenschloss mit Sperrriegel zu sichern. 

Wichtig sind ferner die Scharniere der Tür, im Fachjargon Bänder genannt. Die Seite der Tür, die dem Schloss gegenüber liegt, nennt man daher Bandseite. Stößt der Täter auf der Schlossseite auf unerwarteten Widerstand, wird er womöglich einen zweiten Versuch auf der Bandseite riskieren. Diese Seite der Tür wird bei der Sicherheitsanalyse oft vernachlässigt. Man konzentriert sich allein auf das Schloss, obwohl einfache Bänder ohne großen Aufwand entfernt werden können. 

Digitale Schließzylinder mit „elektronischem Schlüssel“

Zylinder Schlüssel

Eine weitere „Achillesferse“ ist oft der Schließzylinder. Einfache Zylinder können Einbrecher mittels der sogenannten Schlagtechnik überwinden. Hierzu setzen sie einen Schlagschlüssel ein und versuchen mit einer bestimmten Klopftechnik, den Schließmechanismus zu überwinden, ohne dass der rechtmäßige Schlüssel benutzt wird. Das erfordert in der Regel gerade einmal einen Zeitaufwand von einer Minute. „State of the art“ sind mittlerweile digitale Schließzylinder in Kombination mit einem „elektronischen Schlüssel“ (Transponder). Dieser digitale Schlüssel kommuniziert per Funk mit dem elektronischen Schließzylinder und öffnet oder schließt die Tür. Bei Verlust lässt sich der Transponder im Nu sperren – und ein neuer kann per Mausklick individuell konfiguriert werden. Die Kosten für einen solchen digitalen Schließzylinder belaufen sich einschließlich Montage auf rund 400 Euro.

In den meisten Fällen nehmen die Einbrecher allerdings den Weg durch die Fenster. Meist bedienen sie sich dabei einer der folgenden Methoden:

  • Sie hebeln die Fensterflügel mit Werkzeugen auf
  • sie steigen durch gekippte Fenster
  • sie öffnen den Fenstergriff, nachdem eine Durchgriffsmöglichkeit geschaffen wurde, etwa indem sie das Glas einschlagen.

Fenster als Sicherheits-Schwachpunkte

Ein besonderer Sicherheits-Schwachpunkt sind die Fensterrahmen. Solche aus Kunststoff lassen sich relativ einfach aufhebeln, weil sich das Material des Rahmens unter Gewalteinwirkung leicht verzieht. Holzrahmen bieten zwar etwas mehr Schutz, doch gerade das heute oft verwendete Kiefernholz zersplittert häufig, wenn der Einbrecher seinen Hebel ansetzt. Fensterrahmen aus Aluminium oder Stahl leisten dem Täter mehr Widerstand. 

Achten Sie ferner darauf, dass der Fensterrahmen an mehreren Stellen fest mit dem Mauerwerk verdübelt wird. Ansonsten kann ein Einbrecher das Fenster ohne nennenswerten Aufwand als Ganzes herausbrechen. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn der Rahmen hauptsächlich mit Montageschaum befestigt wurde.

Nehmen Sie ferner den Fensterbeschlag (das ist dort, wo sich die Bedien- und Verriegelungselemente befinden) unter die Lupe – oder bitten Sie einen Fachmann, dies für Sie zu tun. Meist verfügt der Beschlag über drehbare Rundzapfen. Ein Fenster, das ausschließlich mit Rundzapfen verriegelt ist, stellt für einen Einbrecher keinen Widerstand dar. Bei einem Hebelangriff springen die Rundzapfen sofort auf – und das Fenster ist offen. Der Beschlag sollte daher idealerweise über mehrere pilzförmige Zapfen verfügen (Pilzkopfzapfen). Ich empfehle Ihnen, dies von einem Experten prüfen zu lassen. Noch besser: Sie rüsten Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit einbruchhemmenden Fenstern aus. 

Achten Sie schließlich auch auf eine gute Sicherung der Kellerfenster. Geeignet hierfür ist die Anbringung von Gittern, die entweder auf die Außenwand oder in die Laibung des Fensters eingesetzt oder direkt am Fenster- oder Türelement befestigt werden können. 

Der Wertschutzschrank – auf den notwendigen Widerstand achten 

 Tresor

Klare Sache: Alles, was wertvoll ist, gehört in einen Wertschutzschrank, umgangssprachlich Tresor oder Safe genannt. Nur – welche Voraussetzungen muss dieser Schrank erfüllen, um erstens Ihre Wertsachen vor dem Zugriff von Einbrechern zu schützen und zweitens, um von der Versicherung anerkannt zu werden? Wenn Sie in Ihrem Haushalt Dinge mit hohem Wert – zum Beispiel Bargeld, Goldmünzen oder –Barren, Diamanten, wertvolle Briefmarken usw. – aufbewahren möchten, ist die Anschaffung eines Wertschutzschrankes dringend zu empfehlen. Er schützt die Wertgegenstände nicht nur vor Einbrechern, sondern zudem vor Feuer. 

Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Wertschutzschrank den Anforderungen der VdS entspricht. Dieses Unternehmen gehört zum Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Um die VdS-Anerkennung eines Wertschutzschranks erkennbar zu machen, erhält er eine VdS-Plakette an der Innenseite der Tür. Diese Plakette informiert über die wichtigsten Konstruktions- und Anerkennungsdaten des jeweiligen Tresors (zum Beispiel Jahr der Herstellung, Produktbezeichnung des Herstellers, Klasse der ausgesprochenen Zertifizierung und die VdS-interne Verwaltungsnummer). 

Es gilt, zwischen unterschiedlichen, vom VdS anerkannten Widerstandsgraden der Tresore zu unterscheiden. Sie reichen von N und I bis X. Für Privatpersonen sind in der Regel Wertschutzschränke in den Widerstandsgraden N, I und II ausreichend. 

Wichtig: Vom Widerstandsgrad des Wertbehältnisses ist die Deckungssumme Ihrer Hausratsversicherung anhängig. Das heißt, es gibt entsprechende Höchstgrenzen bei der Entschädigung durch Ihren Hausratsversicherer. Je höher die Deckungssumme, desto massiver muss ein Wertschutzschrank sein. Durch den Einbau einer anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) können Sie die Deckungssumme nochmals erhöhen. Im Allgemeinen gelten die folgenden Summen:

VdS-anerkannter Widerstandsgrad des Tresors Sicherheitsstufe nach VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.)

Deckungssumme ohne Einbruchmeldeanlage bis ...... Euro

Deckungssumme mit Einbruchmeldeanlage bis…..Euro

N Stahlschrank B 40.000 80.000
I Wertschrank C1 F 65.000 130.000
II Wertschrank C2 F  100.000 200.000
III

Panzer-Geldschrank D10, Panzer-Geldschrank D1

200.000

400.000

IV

Panzer-Geldschrank D20, Panzer-Geldschrank D2

400.000

800.000

 Angaben ohne Gewähr. Quelle: Gothaer Versicherung, Stand 2016 

Die Wertschutzschränke sollten zur Abdeckung hoher Haushaltsrisiken eine Mindestmasse von 200 Kilogramm aufweisen und entsprechend der Montageanleitung des Herstellers im Mauerwerk verankert werden. Sogenannte Einmauerschränke sind in die Wand oder in den Fußboden einzulassen. Die Wertschutzschränke werden dabei von mehreren Einmauerankern in einer mindestens 10 Zentimeter dicken Betonumhüllung komplett eingemauert. Auch die Rückseite des Wertschutzschranks muss man durch eine mindestens 10 Zentimeter dicke Betonschicht schützen. Freistehende Wertschutzschränke sollten ein Gewicht von mindestens 1.000 Kilogramm aufweisen und sind daher für Privathaushalte schon aus statischen Gründen meist ungeeignet. 

Je weniger Menschen wissen, dass Sie einen Wertschutzschrank in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus eingebaut haben, desto besser. Sprechen Sie am besten mit niemandem darüber – außer mit dem entsprechenden Fachhändler. 

Ein Verzeichnis der VdS-anerkannten Wertschutzbehältnisse können Sie unter www.vds.de (Menüpunkt „VdS-anerkannte Produkte, Firmen und Fachkräfte“) abrufen.

Mehr Informationen worauf bei Tresoren zu achten ist, finden Sie in unserem Ratgeber für Tresore.

Alarmanlagen – welche passt zu Ihrem Bedarf? 

Versiegeltes Haus

Früher waren Alarmanlagen (oder Einbruchmeldeanlagen, wie der Fachmann sagt) nur in den „besseren Vierteln“ üblich – in den Villengegenden, wo die wohlhabenden Bürger der Städte leben. Die in den vergangenen Jahren drastisch gestiegene Zahl von Wohnungseinbrüchen hat jedoch dafür gesorgt, dass auch immer mehr Menschen aus dem bürgerlichen Mittelstand über die Anschaffung von Alarmanlagen nachdenken. Vor allem dann, wenn sie Wertgegenstände wie Goldbarren, teure Münzen, Edelsteine oder kostbaren Schmuck zu Hause aufbewahren. Natürlich können Sie sich im Baumarkt preiswerte Alarmanlagen kaufen und auch ohne fachmännische Hilfe installieren. Doch wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, bieten diese einfachen Geräte in der Regel keinen wirklichen Schutz. Man kann die Anschaffung solcher Anlagen allenfalls mit dem Argument: „Immer noch besser als gar nichts“ rechtfertigen. 

Einbruchmeldeanlagen werden ebenfalls vom VdS anerkannt und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Klassen A, B, und C eingestuft. Für Privathaushalte reichen Alarmanlagen der Klassen A und B normalerweise aus. Auch dabei gilt: Wenn Sie eine besonders hohe Versicherungssumme wünschen, müssen Sie sich für eine Alarmanlage mit höherer Klassifizierung entscheiden. 

Wichtig: Fragen Sie Ihren Fachbetrieb, ob dessen Techniker die Alarmanlage nach VdS-Standard nach der gültigen Norm mit der reichlich umständlichen Bezeichnung DIN V VDE V 0826-1 („Überwachungsanlagen – Teil 1: Alarmanlagen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“) errichtet. Falls nicht, sollten Sie darauf bestehen und gegebenenfalls einen anderen Betrieb beauftragen. 

Vor- und Nachteile der Alarmsysteme

Abhängig von den Überwachungskonzepten und der Art des Alarms können Sie unter folgenden Alternativen wählen: 

1. Alarmanlage zur Außenhautüberwachung: Diese Anlage überwacht die Außenhaut Ihres Hauses, vor allem also Fenster und Türen. Das hat zwei Vorteile: Erstens wird der Einbruchsversuch in einer frühen Phase festgestellt und Alarm ausgelöst. In den meisten Fällen dürfte der Einbrecher dann die Flucht ergreifen. Es kommt mithin gar nicht zum Einbruch. Meist bleiben auch keine Schäden an der Außenhaut des Hauses zurück. Dringt der Täter nicht in Ihre Wohnung ein, vermeiden Sie zudem die oftmals sehr gefährliche Konfrontation mit dem Einbrecher. Zweiter Vorteil: Sie können die Anlage auch dann scharfschalten, wenn Sie sich im Inneren Ihres Hauses aufhalten. 

2. Schwerpunkt- oder Fallenüberwachung: Diese Anlagen erkennen einen bereits eingedrungenen Täter. Um nicht das gesamte Haus überwachen zu müssen, setzen Sie gezielt Schwerpunkte. Die Fallenüberwachung umfasst nur solche Bereiche, die der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betritt, zum Beispiel den Flur einer Wohnung. Nachteil: Der Täter ist bereits in Ihrer Wohnung. Treffen Sie mit ihm zusammen, kann es gefährlich werden. Stellen Sie fest, dass sich ein Einbrecher in Ihrem Haus befindet, rufen Sie umgehend die Polizei. Ein eingeschaltetes (und ausreichend aufgeladenes) Handy sollte nachts immer auf Ihrem Nachtisch liegen (Notruf per Handy: 112). 

3. Objektüberwachung: Darunter ist die gezielte Überwachung von bestimmten Gegenständen zu verstehen, also zum Beispiel des Tresors oder wertvoller Gemälde an den Wänden. Der Vorteil: Ihr Tresor beziehungsweise wertvolle Gegenstände werden zusätzlich geschützt. Der Nachteil: Der Einbrecher ist schon im Haus und sehr nahe an seiner Beute. 

4. Videoüberwachung: Moderne Kameras und Aufzeichnungsgeräte erlauben die lückenlose Überwachung des zu sichernden Objekts. Dank moderner Technik ist der ständige Zugriff über Smartphone, Tablet oder PC kein Problem mehr. Der Vorteil: Auch von unterwegs können Sie Ihr Haus beobachten und bei Bedarf Hilfe anfordern. Überdies können Sie den Tätern buchstäblich ins Gesicht schauen. Das erhöht die Chance, die Einbrecher bald ausfindig zu machen. Zudem hat eine Videoüberwachung oft eine abschreckende Wirkung und treibt zumindest Gelegenheitstäter in die Flucht. Die Nachteile: Eine erkennbare Videoanlage kann potenziellen Tätern signalisieren: Hier ist etwas zu holen. Von billigen Geräten oder gar Kamera-Attrappen rate ich Ihnen daher dringend ab. Außerdem besteht bei der Benutzung von Überwachungskameras die Gefahr, unterschiedliche Persönlichkeitsreche zu verletzten, was Bußgeldbescheide und Unterlassungserklärungen zur Folge haben kann. Im Grunde dürfen Sie nur Ihr eigenes Gelände mit Videokameras überwachen. Öffentliche Bereiche zu filmen, ist untersagt. Allerdings sind Ausnahmen möglich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder den Datenschutzbeauftragten. Gegen die Video-Überwachung in Ihrem Haus hingegen kann niemand etwas einwenden.

Extern- oder Internalarm?

Die Anlagen unterscheiden sich ferner hinsichtlich ihrer Alarmmeldung. Zunächst zum Externalarm: Sicher haben Sie an vielen Einfamilienhäusern und Villen schon die sogenannten Blitzleuchten gesehen. Stellt die Anlage einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch fest, wird außerhalb des Hauses ein externer optischer Alarm ausgelöst. Möglich sind auch akustische Signale (Sirenen). Nachbarn und Passanten erfahren dadurch, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist und alarmieren die Polizei (so sollte es zumindest sein). Viele Täter verlieren dann die Nerven und ergreifen die Flucht. Denn wie gesagt: Einbrecher hassen Lärm und Licht. Der Nachteil: Letztlich erreicht dieser Alarm nur eine weitgehend anonyme Öffentlichkeit. Niemand weiß, wie der Nachbar reagiert. Vielleicht schließt er nur die Fenster, weil er sich von dem Lärm oder den Lichtsignalen gestört fühlt. Und wenn am Ende gar kein Nachbar oder Passant in der Nähe ist, bringt der Externalarm gar nichts, allenfalls schreckt er den Einbrecher ab. Außerdem kann es häufig zu Fehlalarmen kommen. Rückt die Polizei vergeblich an, müssen Sie für diesen Einsatz in der Regel zahlen. 

Der Internalarm ist – wie der Begriff schon sagt – nur für die Personen wahrnehmbar, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Auch er kann optisch oder akustisch erfolgen. Wird das Signal ausgelöst, wissen Sie, dass sich eine fremde Person in Ihrem Haus befindet. Wenn Sie sich nicht in Gefahr begeben wollen, informieren Sie in solchen Situationen umgehend die Polizei, schließlich wissen Sie nicht, zu was der Täter in der Lage ist. 

Der Fernalarm wird über Telefon-Festnetz, Mobiltelefon oder Internettelefon zum Beispiel an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen geleitet, das dann die weiteren Schritte unternimmt. Mit diesem Unternehmen sollten Sie im Vorfeld einen Interventionsplan vereinbaren, in dem festgelegt wird, was im Fall der Fälle genau zu unternehmen ist. Sobald feststeht, dass es sich um keinen Fehlalarm handelt, informiert der Wachdienst die Polizei. Wir empfehlen Ihnen, gezielt nachzufragen, ob der betreffende Dienstleister über eine VdS-Zertifizierung verfügt. Und dass der Wachdienst rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr arbeiten muss, sollte an und für sich selbstverständlich sein.

Für welche Variante sollten Sie sich also entscheiden? Ideal erscheint eine Kombination aus Intern- und Fernalarm. Auf diese Weise erfahren Sie, dass sich ein Fremder in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung befindet, und Sie können sich - falls möglich - in Sicherheit bringen. Gleichzeitig erfährt der Wachdienst von Ihrem Problem und alarmiert die Polizei. 

Eine Alarmanlage besteht aus zahlreichen Komponenten, als da wären: Alarmzentrale, fest montiertes Bedienteil, mobiles Bedienteil, verschiedene Melder, Sirene oder Blitzleuchte, mobiler Notrufmelder und mitunter noch vieles mehr. Früher war es üblich, die meisten dieser Elemente per Kabel zu verbinden. Das sah in der Wohnung nicht nur unschön aus, sondern erforderte überdies einigen Zeitaufwand. Heute werden überwiegend Funkanlagen installiert, die mit weitaus weniger Kabel auskommen. Der Nachteil: Sie müssen die Batterien in den einzelnen Komponenten Ihrer Alarmanlage von Zeit zu Zeit austauschen. 

„Zwangsläufigkeit“ verhindert Fehlalarm

Wenn Sie sich näher mit Alarmanlagen beschäftigen, dürften Sie schnell auf den Begriff „Zwangsläufigkeit“ stoßen. Zugegeben, ein etwas umständlicher Begriff für eine an und für sich einfache Sache: Es geht schlicht darum, Fehlalarme zu vermeiden. Mit der Zwangsläufigkeit wird verhindert, dass Sie von Ihrer scharfgeschalteten Anlage selbst als vermeintlicher Einbrecher entdeckt werden und entsprechend Alarm auslösen. Dies geschieht dadurch, dass Sie die Tür zu der überwachten Wohnung bzw. zu dem überwachten Zimmer nur dann öffnen können, wenn Sie die Anlage unscharfgeschaltet haben. Ein kleines, automatisch betätigtes Sperrelement verhindert einen Fehlalarm. Sinnvoll ist die Zwangsläufigkeit ferner beim Verlassen des überwachten Raums. Sie können dann die Alarmanlage erst scharfschalten, wenn alle überwachten Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind. 

Wer sich auf dem Markt für Alarmanlagen umschaut, gewinnt schnell den Eindruck, es gäbe entweder nur Billigprodukte, die keinen ausreichenden Schutz bieten, oder sehr teure Anlagen, die eher für Gewerbetreibende gedacht sind. Allerdings gibt es sehr wohl Alarmsysteme, die sozusagen für die Hausgebrauch konzipiert wurden und VdS-zertifiziert sind. Dabei handelt es sich um Sicherungsprodukte im Rahmen von VdS-Home. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.vds-home.de

Dort erfahren Sie nicht nur, wie Sie sich mit Alarmanlagen vor Einbrechern schützen, sondern auch, welche Alarmsysteme bei Feuer und Rauch rechtzeitig warnen. Ein weiteres Thema für ältere und hilfsbedürftige Menschen ist der SOS-Notruf, über den diese Seite ebenfalls informiert. Mithilfe des Risik-O-Meters können Sie den Grad Ihrer individuellen Gefährdung ermitteln. 

Fördergeld von der KfW

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Ihrer Immobilie werden seit einiger Zeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. 

Diesen Zuschuss in Höhe bis maximal 1.500 Euro erhalten Sie sowohl für den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren und anderen mechanischen Sicherungsmaßnahmen als auch für Einbruchmeldeanlagen,die durch Ton- und Lichtsignale auf Einbrecher aufmerksam machen und in erster Linie der Abschreckung dienen. Der Alarm wird dabei entweder durch Bewegungsmelder oder Infrarot-Lichtschranken ausgelöst. Wenn Sie diese Alarmanlagen an der Außenseite Ihres Hauses anbringen, wird der Alarm sofort ausgelöst, sobald sich ein Unbefugter nähert. 

Praxistipp:

Die Experten der Polizei empfehlen grundsätzlich die Beleuchtung von leicht zugänglichen Fenstern und Türen. Der Einsatz von Bewegungsmeldern erhöht die Chance, dass Ihre Nachbarn oder Passanten auf den Einbruchsversuch aufmerksam werden. 

Die KfW fördert den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (DIN EN 50131 Grad 2 oder besser), von Bewegungsmeldern und zur Beleuchtung des Eingangsbereichs. Gefördert werden darüber hinaus:

  • Gegensprechanlagen
  • Not- und Rufsysteme. 

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW vorliegen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Je nach Höhe der Kosten erhalten Sie Zuschüsse zwischen 200 und 1.500 Euro pro Wohnung oder Einfamilienhaus. Bezuschusst werden 10 Prozent der Handwerker- und Materialkosten. 

Übrigens: Bauherren können Zuschüsse für den Einbruchschutz mit anderen KfW-Förderprogrammen – etwa für barrierereduzierte Einbauten – kombinieren. 

Keine Steuerermäßigung bei KfW-Zuschuss

Nehmen Sie den KfW-Zuschuss in Anspruch, können Sie keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen (20 Prozent der Arbeits- und Fahrkosten) geltend machen. Es lohnt sich somit nachzurechnen, was finanziell interessanter ist – der KfW-Zuschuss oder die Steuerersparnis.

Nähere Informationen sowie den KfW-Antrag als Download-Angebot gibt es hier: www.kfw.de/Inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Einbruchschutz …und in untenstehender Grafik:

Förderung von Einbruchschutz

Die passende Versicherung 

Vermutlich haben Sie schon vor vielen Jahren eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Damals mag die Deckungssumme ausreichend gewesen sein. Inzwischen aber haben Sie vielleicht wertvolles Mobiliar und Kunstgegenstände angeschafft. Seit es für Spareinlagen keine Zinsen mehr gibt und niemand so recht weiß, wie es mit dem Euro weitergeht, investieren viele in Goldbarren und kostbaren Schmuck. Mancher möchte sein Gold und größere Mengen an Bargeld ungern in einem Bankschließfach lagern, denn im Fall der Fälle haben die staatlichen Behörden darauf ebenso schnellen Zugriff wie auf das Girokonto. Wer schon mal Probleme mit dem Fiskus hatte, weiß, dass der lange Arm der Finanzbehörden sehr schnell in die Bankschließfächer des Betreffenden greift. Die erforderlichen Informationen erhalten die Behörden von der Bank. Wer also Wert legt auf größtmögliche Diskretion, der zieht es mithin vor, seine „eisernen Reserven“ zu Hause aufzubewahren.

Hausratsversicherung: Eingeschränkter Schutz

Nehmen wir also an, Sie möchten einen Teil Ihrer Münzsammlung, Ihres Schmucks, Ihrer Barren und Ihrer Uhren zu Hause aufbewahren. Dann reicht eine normale Hausratsversicherung nicht aus. Üblicherweise gelten die folgenden Obergrenzen (diese können jedoch je nach Versicherungsunternehmen abweichen; im Zweifel daher nachfragen): 

  • Bargeld: maximal 1.500 Euro
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: maximal 3.000 Euro
  • Teurer Schmuck, Gold, Briefmarken: maximal 25.000 Euro. 

Diese Wertsachen müssen adäquat aufbewahrt werden – also nicht zwischen der Wäsche oder im Küchenschrank, sondern in einem Tresor. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach, welchen Widerstandsgrad bzw. welche Zertifizierung der Tresor aufbewahren muss. 

Natürlich müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie tatsächlich über diese Wertgegenstände verfügten. Legen Sie daher eine Art Inventarliste an. Fotografieren Sie die Wertgegenstände einzeln, bewahren Sie Rechnungen, Reparaturbelege usw. auf. Bei besonders teuren Gegenständen, wie Uhren und Schmuck, sind Wertgutachten unverzichtbar. 

Gegen Aufpreis und entsprechende Maßnahmen (Tresor von höherem Widerstandsgrad, Alarmanlage) sind auch höhere Entschädigungen versicherbar. Wer kostbare Wertsachen, Schmuck, Gold, Antiquitäten, Gemälde usw. in der Wohnung aufbewahrt, sollte unbedingt mit seinem Versicherer sprechen. Spezialisten ermitteln dann den Wert, informieren über den optimalen Versicherungsschutz und darüber, ob spezielle Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind – und falls ja – welche. 

Wichtig: Selbst wenn Sie Ihre Wertgegenstände in einem Bankschließfach aufbewahren, sollten Sie diese über eine entsprechende Hausrats-Police versichern lassen. Der Inhalt der Bankschließfächer ist meist nur in relativ geringer Höhe gedeckt. Die Banken wissen nicht, was Sie in Ihren Schließfächern aufbewahren – und Sie wollen es auch gar nicht wissen. 

Wer braucht eine Valorenversicherung?

Nehmen wir an, Sie haben eine ausreichend hohe Hausratsversicherung abgeschlossen. Sie planen einen längeren Auslandsurlaub und möchten ein paar Goldbarren und –münzen zur Bank bringen und dort vorübergehend in Ihrem Schließfach aufbewahren. Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände verlieren Sie unterwegs einige Ihrer Barren und Münzen. Oder aber, Sie schicken eine besonders wertvolle Uhr zur Reparatur an einen renommierten Uhrmacher. Das Paket verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Und der Paketdienst haftet nicht für Valoren. Gut beraten, wenn Sie in solchen Fällen eine private Valorenversicherung abgeschlossen haben. 

Zu unterscheiden sind unter anderem folgende Gruppen von Valoren: 

  • Gewerbliche oder Bankvaloren (zum Beispiel Goldbarren oder -münzen), Aktien (effektive Stücke), Bargeld sowie Reise- und Barschecks
  • Private oder Bijouterievaloren: Edelsteine, Perlen, Juwelen, Schmuck, Uhren und Pelze
  • Kunstgegenstände, also zum Beispiel Gemälde, Skulpturen und Exponate. 

Die Valoren-Police ist somit eine Transportversicherung für Wertsachen. Sie springt ein bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif umfasst der Schutz verschiedene Versicherungsorte, zum Beispiel 

  • eigene und fremde Unternehmensräume
  • Geschäftsreisen
  • Beförderung durch ein beauftragtes Transportunternehmen
  • Ausstellung und Messen (bei geeigneten Schaukästen oder Vitrinen). 

Im Schadensfall ersetzt die Versicherung verlorene oder zerstörte Wertsachen zum Wiederbeschaffungswert oder übernimmt die Kosten für die Instandsetzung beschädigter Valoren. Bei Verlust ist jedoch oftmals eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent vorgesehen.

Verständlicherweise wird Sie nun interessieren, was eine solche Valorenversicherung kostet. Diese Frage lässt sich kaum beantworten, denn die Versicherungsprämie ist individuell verschieden und in erster Linie davon abhängig, welche Versicherungssumme gewählt und welche erweiterten Deckungen oder Selbstbehalte Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Sie können sich natürlich im Internet in den entsprechenden Vergleichsportalen einen ersten Überblick verschaffen. Doch bei einem so individuellen Produkt wie der Valorenversicherung empfehlen wir, sich von einem Fachmann – zum Beispiel einem erfahrenen Makler – beraten zu lassen. Er kann Ihnen auch sagen, ob Sie überhaupt einen solchen Versicherungsschutz brauchen, oder ob es nicht vorteilhafter erscheint, in eine gute Alarmanlage zu investieren und den Schutz durch die Hausratsversicherung zu erhöhen. 

Fazit:

Mit einer elektronischen Absicherung – also einer Alarmanlage – optimieren Sie die mechanischen Sicherungsmaßnahmen rund um Ihr Haus oder Ihre Wohnung optimal. Ich empfehle Ihnen eine Außenhautüberwachung (Bewegungsmelder) an allen sensiblen Bereich, wie Fenstern und Türen. Diese sollten ergänzt werden durch eine Schwerpunkt- oder Fallenüberwachung im Inneren des Hauses. Bei einem freistehenden Haus oder einer Doppelhaushälfte erscheint darüber hinaus eine Video-Überwachung empfehlenswert. Eine zuverlässige Alarmanlage ist nicht für ein paar hundert Euro zu haben. Je nach Größe des zu sichernden Objekts sollten Sie einschließlich fachmännischer Montage mindestens mit einer mittleren vierstelligen Summe rechnen. Der Staat hilft Ihnen dabei, Ihre Wertsachen zu schützen – entweder mit einem Zuschuss von der KfW, oder aber mit Steuervorteilen im Rahmen der haushaltsnahen Handwerkerleistungen. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und eine sichere Zeit.

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