Kann ich Gold anonym verkaufen?
Wenn Sie handelsübliche Barren oder Münzen und keine Exoten gekauft haben, können Sie sich darüber freuen, dass Sie diese weltweit an jeden Händler, Bank, Juwelier, Goldankäufer oder Edelmetallfan verkaufen können. Auch beim Verkauf spielt die vorherige Aufbewahrung der Barren und Münzen eine wichtige Rolle: Den bestmöglichen Ankaufspreis erhalten Sie immer dann, wenn Ihre Stücke in einem einwandfreien Zustand sind. Wenn Sie jedoch nicht an eine Privatperson verkaufen wollen, habe ich eine schlechte Nachricht für Sie: Es ist nicht möglich, Gold an Edelmetallhändler anonym zu verkaufen.
Warum ist es nicht möglich, Gold an Edelmetallhändler anonym zu verkaufen?
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihren Lieferanten erfassen – das sind in diesem Fall Sie. Es ist also nicht möglich an Edelmetallhändler anonym zu verkaufen. Aber auch hier gilt, dass Meldungen nur getätigt werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass Ihre Transaktion nicht ganz „sauber“ ist. Trotzdem halten wir es für empfehlenswerter an einen fachkundigen, seriösen Edelmetallhändler statt auf Online-Marktplätzen zu verkaufen. Bedenken Sie, dass diese Verkaufsprovisionen von bis zu 20 % erheben, was Ihren Verkaufserlös deutlich schmälert. Dazu kommt, dass Zahlungsabwicklungsdienste – wie bspw. PayPal – keinen Käufer- und Verkäuferschutz bei Edelmetalltransaktionen bieten. Das steht zum Nachlesen in den AGBs. Genauso, dass die Paketversicherung von DHL und Co. Valoren der Klasse 2, zu denen Barren und Münzen gehören, vom Versicherungsschutz ausschließen. Aus Erfahrung können wir Ihnen nur dazu raten: Verschicken Sie niemals Edelmetalle per Paketdienst, wenn Sie diese nicht gesondert mit einer Valorenversicherung versichert haben.
Übrigens: Gewinne, die Sie beim Verkauf von Edelmetallen erzielen, sind komplett steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Damit sind Edelmetalle steuerlich deutlich im Vorteil gegenüber Aktien, Sparbüchern, Fonds und Co. Auch wenn Sie die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht einhalten, erfolgt keine Meldung von uns als Händler an das Finanzamt. Es obliegt Ihnen in Ihrer persönlichen Steuererklärung Spekulationsgewinne anzugeben und ordnungsgemäß zu versteuern. Dennoch raten wir Ihnen steuerehrlich zu sein und insbesondere Ihre Edelmetallbestände länger als ein Jahr zu halten und somit Gewinne komplett steuerfrei zu vereinnahmen.
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