So kann man mit Gold Steuern sparen
Wenn Sie physisches Gold kaufen, haben Sie die Möglichkeit, ganz legal Steuern zu sparen.
Inhaltsverzeichnis
Gold ist in dreifacher Hinsicht steuerfrei
Wird physisches Anlagegold verkauft, muss in den meisten Fällen keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Immer befreit ist Gold zudem von Mehrwert- und Abgeltungssteuer.
Nach einem Jahr ist Gold steuerfrei
Was hat Gold mit Kunst oder Whiskey gemeinsam? Bei allen drei Dingen kann nach einem Jahr Haltedauer die Wertentwicklung vollkommen steuerfrei vereinnahmt werden (dasselbe gilt auch für Silber, Platin, Palladium und Diamanten). Der Grund hierfür ist, dass es sich beim Verkauf von Gold um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Diese sind gemäß Einkommenssteuergesetz steuerfrei, wenn sich der Verkaufsgegenstand mindestens ein Jahr im Eigentum des Verkäufers befunden hat. Auch wenn Gold nach weniger als einem Jahr Haltedauer verkauft wird, heißt es noch nicht, dass der Verkauf steuerpflichtig ist: Es gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Nur wenn der Verkaufserlös über diesem Betrag liegt, fällt Steuer an. Da es sich um eine Freigrenze und nicht über einen Freibetrag handelt, fällt die Steuer auf den gesamten Verkaufserlös an, nicht nur auf die Summe, die die 600 Euro überschreitet.
Man kann Gold steuerfrei kaufen
Gemäß § 25 c Abs. 2. Umsatzsteuergesetz (UstG) ist physisches Anlagegold seit 1993 mehrwertsteuerfrei. Diese Regelung gilt für Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995 Promille. Goldmünzen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn Sie einen Feingehalt von mindestens 900 Promille aufweisen und sie vor dem Jahr 1800 geprägt wurden. Außerdem müssen sie in ihrem Herkunftsland einmal gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sein oder aktuell noch sein. Der Preis für die Münze darf zudem maximal 80 % über dem Marktwert des Goldes liegen. Alle Goldbarren und -münzen, die Sie bei uns kaufen können, erfüllen die oben genannten Voraussetzungen und sind somit mehrwertsteuerfrei.
Bezüglich der Mehrwertsteuer anders behandelt werden hingegen die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium, bei denen der volle Mehrwertsteuersatz fällig wird. Bei Silbermünzen und Silbermünzbarren gab es bis Ende 2022 noch die Möglichkeit, diese dank der Differenzbesteuerung günstiger zu erwerben. Diese Regelung fiel jedoch Ende 2022 weg. Aufgrund international unterschiedlicher steuerlicher Behandlung von Silber gibt es jedoch die Möglichkeit, dieses ebenfalls mehrwertsteuerfrei zu kaufen.
So viel man möchte. Sowohl der Kauf von 1 Gramm also auch von mehreren Kilogramm Gold ist immer steuerfrei.
Bei der Abgeltungssteuer ist Gold wegen eines Nachteils im Vorteil
Als Nachteil von Gold wird häufig angeführt, dass es keine laufenden Erträge wie Zinsen oder Dividenden abwirft wie andere Kapitalanlagen, sondern die Gewinne lediglich aus dem Verkauf resultieren. Dieser Fakt ist bezüglich der Abgeltungssteuer aber ein Vorteil: Weil Gold eben keine laufenden Erträge abwirft, fällt für dieses keine Abgeltungssteuer an.
Warum ist Gold steuerfrei?
Dass Gold mehrwertsteuerfrei ist, hat den Hintergrund, dass der Gesetzgeber das gelbe Edelmetall als Vermögenswert fördern möchte.
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Vor allem wenn Gold als Altersvorsorge gekauft wird bringt die Steuerersparnis weit mehr als „nur“ einen finanziellen Vorteil: Werden bspw. 100.000 Euro in Gold investiert und es wird eine jährliche Vorsteuerrendite von 6 % erzielt, wächst das Vermögen innerhalb von 25 Jahren auf ca. 430.000 Euro. Da bei einer Investition in Gold keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, ist das Nach-Steuer-Vermögen genauso hoch wie das Vor-Steuer-Vermögen. Ganz anders verhält es sich hingegen, wenn der selbe Betrag im selben Zeitraum in Aktien oder Fonds investiert wird, fallen ca. 82.000 Euro Abgeltungssteuer sowie Abgeltungssteuer und Kirchensteuer an, womit das Nach-Steuer-Vermögen „nur“ noch ca. 347.000 Euro beträgt. Wird ein höherer Betrag investiert oder ist der Anlagehorizont länger, kann man mit Gold entsprechend mehr Steuern sparen und das Vermögen vergrößern. Die tatsächliche Steuererspanis mit Gold dürfte sogar noch höher ausfallen als in dem Beispiel aufgeführt, denn eine Haltedauer von 25 Jahren ist bei Aktien oder Fonds unrealistisch (sich verändernde Märkte und Geschäftsmodelle sorgen dafür, dass sich die Attraktivität von Branchen und damit einzelner Aktien und Fonds regelmäßig verändert). Somit muss bei einer Investition in Wertpapiere das Portfolio häufiger umgeschichtet werden und bei jeder Umschichtung fällt erneut Abgeltungssteuer an. Gold ist hingegen ein zeitloses und seit Jahrtausenden etabliertes Investment mit einem langfristigen Anlagehorizont.
Aufgrund der hohen Steuerersparnis, lohnt es sich bereits früh mit der Investition in Gold zur Altersvorsorge früh zu beginnen. Dafür sind nicht mal große Beträge nötig: Es gibt Münzen und Goldbarren bereits ab Stückelungen von 1 g Gramm. Somit kann man bereits zu zweistelligen Euro-Beträgen Gold kaufen. Mit späterem größerem Vermögen können entsprechend größere Stückelungen gekauft werden. Aufgrund des langen Anlagehorizonts und der Steuervorteile kann mit Gold ein großes Vermögen für die Schließung der Rentenlücke aufgebaut werden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass durch die steuersparende Investition in Gold die Rentenlücke deutlich früher geschlossen werden kann. Wird bspw. statt in Gold in Aktien oder Fonds investiert und dort alle fünf Jahre umgeschichtet, kann das gewünschte Sparziel zur Schließung der Rentenlücke bis zu sechs Jahre später erreicht werden. Somit verschiebt sich der Rentenbeginn um sechs Jahre. Mit einer Investition in Gold können somit viele Jahre an Lebenszeit hinzugewonnen werden.
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Steuerfreiheit von Gold macht weniger Anlagerisiko nötig
Weil bei Gold die Wertentwicklung brutto genauso ist wie netto, muss ein deutlich niedriges Anlagerisiko als bei einer Investition in Aktien oder Fonds eingegangen werden. So sind bei Wertpapieren höhere Gewinne nötig, um auf die selbe Nachsteuerrendite wie bei Gold zu kommen. Wird eine Nach-Steuer-Rendite von 6 % angestrebt, ist diese bei Gold wie bereits erwähnt mit einer Vor-Steuer-Rendite von ebenfalls 6 % zu realisieren. Wenn hingegen in Aktien oder Fonds investiert wird, muss aufgrund der dafür fälligen Abgeltungssteuer eine Vor-Steuer-Rendite von ca. 8 bis 9 % erzielt werden, um die steuerliche Belastung auszugleichen. Solche Renditen sind jedoch nur zu erzielen, wenn bei der Kapitalanlage höhere Risiken eingegangen werden und eventuell sogar die Gefahr des Totalverlustes im Raum steht.
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Gold lässt sich steuerfrei vererben
Wie für alle anderen Güter fällt auch beim Vererben von Anlagegold Erbschaftssteuer an. Jedoch gelten dabei hohe Freibeträge, sodass das Vererben von Gold meist steuerfrei ist. Die konkrete Höhe des Freibetrag hängt vom jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser ab. Derzeit gelten folgende Freibeträge:
Erbschaft | Steuersatz in Steuerklasse 1 | Steuersatz in Steuerklasse 2 | Steuersatz in Steuerklasse 3 |
75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
600.000 Euro | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 Euro | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 Euro | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 Euro | 27% | 40% | 50% |
mehr als 26 Millionen Euro | 30% | 43% | 50% |
Da es sich beim Vererben von Edelmetallen um vorhandene Bestände handelt, muss der Erbe zudem keine Abgeltungssteuer bezahlen.
Unterschied Freibetrag und Freigrenze
Beim obigen Abschnitt über den Verkauf von Gold wurde der Begriff „Freigrenze“ erwähnt. Dieser ist vom Freibetrag zu unterscheiden, der bei der Erbschafssteuer gilt. So muss bei einer Freigrenze auf den gesamten Betrag Steuer gezahlt werden, nicht nur für die Summe, die die Freigrenze überschreitet. Wir bspw. nach weniger als einem Jahr Haltedauer mit dem Verkauf eines Goldbarrens ein Verkaufserlös von 1.000 Euro erzielt (also 400 Euro mehr als die Freigrenze), fällt auf den gesamten Verkaufserlös Steuer an. Anders verhält es sich hingegen beim Freibetrag: Hier fällt Steuer nur auf den Betrag an, der den Freibetrag überschreitet. Wird bspw. an einen Ehepartner Gold im Wert von 520.000 Euro vererbt, muss nur für die 20.000 Euro Steuer bezahlt werden, die den Freibetrag überschreiten.
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Auch das Verschenken von Gold ist meist steuerfrei
Vor allem wenn in Aussicht steht, dass größere Summen an Gold vererbt werden und somit im Erbfall eine hohe Erbschafssteuer zu zahlen ist, bietet es sich an, bereits im Vorfeld Gold zu verschenken. Für die Schenkungssteuer gelten die selben Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Da es möglich ist, alle zehn Jahre eine Goldschenkung durchzuführen, kann der Betrag immer so gewählt werden, dass der Freibetrag unterschritten wird. Geht es bspw. um ein Goldvermögen von 600.000 Euro kann dies in zwei Abschnitten zu jeweils 300.000 Euro verschenkt werden, ohne dass für das Gold Schenkungssteuer anfällt.
Sachzuwendungen in Gold sind steuerfrei möglich
Unternehmen können in ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro in Gold zukommen lassen. Da Gold in diesem Zusammenhang als Sachwert gilt, können diese Sachzuwendungen auch in Form von Gold erfolgen.
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