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Gold vererben und erben – Worauf es bei der Erbschaft von Gold und anderen Edelmetallen ankommt

Zahlreiche Menschen möchten sich nicht gerne mit dem eigenen Nachlass beschäftigen, da in dem Zusammenhang natürlich über das Thema Tod nachgedacht werden muss. Dennoch ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig mit dem Vererben auseinander zu setzen, wenn alles so wie man es sich wünscht laufen soll. Dies gilt unter anderem beim Vererben von Sachwerten, insbesondere bei Edelmetallen wie Gold oder Silber. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Punkte Sie beachten sollten und was generell wissenswert ist, wenn Sie Ihre Edelmetallbestände später vererben möchten.

Bestens vorbereitet für das Vererben von Gold: optimale Stückelung wählen

Damit das spätere Vererben von Edelmetallen von Edelmetallen wie Gold und Silber reibungslos funktioniert, ist es wichtig, an eine gute Vorbereitung zu denken. Dazu gehört unter anderem, dass Sie eine für Ihre Zwecke optimal geeignete Stückelung wählen.

Stellen sich vor, Sie haben drei Kinder, die später zu gleichen Teilen Ihre Edelmetall-Bestände werden sollen. Unter dieser Voraussetzung wäre es kontraproduktiv, wenn Ihr Vermögen in dem Bereich zum Beispiel lediglich aus einem einzelnen 1-Kilo-Barren Gold bestehen würden. Dieser hätte zwar einen Gegenwert von aktuell rund 60.000 Euro, ließe sich allerdings nur durch den Verkauf gleichmäßig auf die entsprechenden Erben aufteilen.

Deutlich praktikabler und einfacher wäre es, wenn Sie statt des ein 1-Kilo-Barren Gold zum Beispiel 30 1-Unzen-Barren oder Anlagemünzen hätten. Diese ließen sich dann später gleichmäßig auf alle drei Erben verteilt. Aus dem Grund ist es ratsam, dass Sie bei Ihren Edelmetallbeständen frühzeitig darauf achten, dass diese sich gut aufteilen lassen. Daher ist es empfehlenswert, die Bestände so zu gestalten, dass Sie eher kleinere Stückelungen bevorzugen.

Gold und Silber vererben: das Thema Steuern

Wenn etwas vererbt werden soll, kommt man selten um das Thema Steuern herum. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Edelmetalle später zu vererben. Im Fokus stehen dabei vor allem die folgenden drei Steuerarten:

  • Erbschaftssteuer
  • Abgeltungssteuer
  • Schenkungssteuer

Auf die drei Steuerarten möchten wir im Folgenden näher eingehen. Beginnen möchten wir mit der Erbschaftssteuer, da diese in der Regel beim Vererben von Gold und Silber am relevantesten ist.

Erbschaftssteuer: Freigrenzen je nach Verwandtschaftsverhältnis

Erbschaft Steuersatz in Steuerklasse 1 Steuersatz in Steuerklasse 2 Steuersatz in Steuerklasse 3
75.000 Euro 7% 15% 30%
300.000 Euro 11% 20% 30%
600.000 Euro 15% 25% 30%
6.000.000 Euro 19% 30% 30%
13.000.000 Euro 23% 35% 50%
26.000.000 Euro 27% 40% 50%
mehr als 26 Millionen Euro 30% 43% 50%

Schenkungssteuer: Gold verschenken statt vererben

Geldgeschenk

Eine durchaus beliebte Möglichkeit, wie Erblasser verhindern können, dass die Erben aufgrund nicht ausreichender, persönlicher Freibeträge später Erbschaftssteuer zahlen müssen, ist das Schenken zu Lebzeiten. In diesem Fall greift allerdings ebenfalls eine Steuer, nämlich die Schenkungssteuer.

Das Gute ist: Eine Schenkung können Sie alle zehn Jahre durchführen. Der Beschenkte kann alle zehn Jahre die entsprechenden Freibeträge beanspruchen, die es im Rahmen der Schenkungssteuer gibt. Die Freibeträge sind identisch mit denen im Rahmen der Erbschaftssteuer, sodass zum Beispiel Ehepartner alle zehn Jahre 500.000 Euro an an Gold oder anderen Edelmetallen steuerfrei geschenkt bekommen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass zum Beispiel Kinder ihre persönlichen Freibeträge einerseits nach der Mutter und zum anderen nach dem Vater haben.

Abgeltungssteuer: keine Abgeltungssteuer für die vererbten Edelmetalle

Bei der Abgeltungssteuer gibt es generell Entwarnung. Da es sich bei den vererbten Edelmetallen um vorhandene Bestände handelt, die bereits durch die Erbschaftssteuer besteuert werden, muss der Erbe keine Abgeltungssteuer zahlen. Diese wird allerdings anschließend eventuell fällig, wenn zum Beispiel nach einem Jahr Erträge mit den Edelmetallbeständen erzielt werden. Dies gilt ebenfalls für einen Verkauf der Münzen oder Barren, den der Erbe beispielsweise nach einigen Jahren oder auch sofort durchführt.

In welcher Form kann ich Silber oder Gold vererben?

Zu Beginn unseres Beitrages sind wir bereits darauf eingegangen, dass es vor dem Vererben von Edelmetallen wichtig ist, sich Gedanken um eine optimale Stückelung zu machen. Darüber hinaus sollten Erblasser wissen, in welcher Form Edelmetallbestände generell vererbt werden können. In der Praxis gibt es vor allem die nachfolgenden physischen Formen, in denen Edelmetalle wie Gold oder Silber existieren:

Ausnehmen möchten wir an dieser Stelle sogenannte Wertrechte bzw. Wertpapiere, die aus einer indirekten Anlage in Edelmetalle resultieren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Aktien, Anleihen oder auch Anteile an Fonds. In diesen Fällen erfolgt das Vererben regelmäßig da so, dass der entsprechende Gegenwert der Wertpapiere berechnet und dann auf die Erben aufgeteilt wird, falls der Erblasser nicht anderes bestimmt hat. Daher ist vor allem interessant, in welcher Form physisches Gold vererbt werden kann.

Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes als Basis

Sowohl bei Anlage- und Sammlermünzen als auch bei Barren, Schmuck und sonstigen Sachwerten aus Gold, Silber oder einem sonstigen Edelmetall, steht die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes im Rahmen der Erbschaft im Vordergrund. Dies muss immer dann geschehen, wenn sich die Edelmetallbestände nicht einfach und gleichmäßig auf die entsprechenden Erben aufteilen lassen.

Dazu wiederum das Beispiel vom Beginn unseres Beitrages. Möchten Sie Ihren drei Kindern zu gleichen Teilen Ihre Münzsammlung aus Gold vererben und verfügen Sie über 30 gleichwertige Goldmünzen? Dann können Sie im Testament einfach festlegen, dass jedes Kind zehn Münzen erhält. Handelt es sich also tatsächlich um Goldmünzen von gleicher Art und Güte, die somit allesamt den gleichen Verkehrswert haben, muss keine separate Wertermittlung erfolgen.

Ermittlung des Marktwertes bei unterschiedlichen Münzen aus Gold

Meistens ist es allerdings so, dass die Bestände aus unterschiedlichen Münzen bestehen, die demzufolge auch differente Verkehrswerte besitzen. Dann ist es unerlässlich, dass im Zuge der Erbschaft diese aktuellen Marktwerte ermittelt werden. Je nachdem, um welche Art von Edelmetallbeständen es sich handelt, kann die Wertermittlung einfach oder etwas aufwendiger sein.

Relativ einfach lässt sich der Verkehrswert von Anlagemünzen und Barren ermitteln, da diese für gewöhnlich keinen Sammlerwert haben. Der Verkehrswert würde demzufolge aus dem reinen Materialwert bestehen.

Bei Sammlermünzen hingegen ist das Ermitteln des Verkehrswertes teilweise deutlich komplizierter. Der Grund besteht darin, dass der Sammlerwert zum Teil deutlich oberhalb des Materialwertes liegen kann. Dies gilt natürlich insbesondere für relativ seltene und damit gefragte Münzen und zum Teil für einige Barren. Damit es später keine Streitigkeiten unter den Erben gibt, tut der Erblasser gut, hier möglichst frühzeitig Klarheit zu schaffen.

Ein probates Mittel besteht darin, an die verschiedenen Erben jeweils gleichwertige Münzen zu verteilen. Unter dieser Voraussetzung würden später alle Erben die gleiche Art von Sammlermünzen in den Händen halten, sodass dementsprechend auch der aktuelle Verkehrswert identisch sein müsste. In einem der nächsten Abschnitte geben wir Ihnen zudem einige Tipps, was Sie im Zusammenhang mit Ihren Edelmetallbeständen und der späteren Aufteilung an die Erben beachten sollten, um Streitigkeiten und Unklarheiten möglichst zu vermeiden.

Sonderfall Schließfach: Was ist bei Gold oder Silber im Banksafe zu beachten?

Bankschließfach

Eine Besonderheit bezüglich des Vererbens von Gold, Silber und anderen Edelmetallen wie Platin oder Palladium ist zu beachten, wenn sich die Bestände in einem Schließfach bei der Bank finden. Diese Besonderheit kommt immer dann zum Tragen, wenn der Erblasser zum Beispiel Goldbarren im Gegenwert von 10.000 Euro in einem Bankschließfach deponiert hat, ohne dass ein Testament existiert. Die Verwahrung ist also außerhalb des Hauses des Erblassers.

Dazu müssen Sie wissen, dass hierzulande Edelmetalle bis zu einem Gegenwert von 2.000 Euro anonym gekauft werden können. Das wiederum bedeutet, dass auch der Staat oft keine Kenntnis von der Existenz eines privaten Goldbesitzes hat. Wenn Sie nun als gesetzlich berechtigter Erbe diese Goldbestände aus dem Safe entgegennehmen möchten, müssen Sie für gewöhnlich gegenüber der verwahrenden Bank einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament vorlegen.

Da im Beispiel kein Testament existiert, müssen Sie demzufolge einen Erbschein beantragen und diesen bei der Bank einreichen. Ist dies geschehen, haben Sie als berechtigter Erbe selbstverständlich das Recht, das Schließfach zu öffnen und die entsprechenden Edelmetalle zu entnehmen. Achten Sie allerdings darauf, dass diese Münzen oder Barren selbstverständlich in die Erbmasse fallen und gegebenenfalls zu versteuern sind, auch wenn der Kauf zuvor vielleicht anonym erfolgte.

Ermittlung des Marktwertes: Welche Möglichkeiten gibt es?

Noch einmal kurz zurück zur Ermittlung des Verkehrswertes: Dieser ist bekanntlich die Grundlage für den Gegenwert des Erbes, der bei einer Aufteilung auf mehrere Erben von großer Bedeutung ist. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wer den Marktwert der Edelmetallbestände ermitteln kann. Im Wesentlichen stehen in dem Zusammenhang die folgenden drei Optionen zur Auswahl:

  • Sie schätzen den Wert der Münzen bzw. Barren oder anderweitiger Edelmetallbestände selbst (wenig empfehlenswert)
  • Sie beauftragen das Finanzamt mit der Schätzung des Verkehrswertes (guter Weg)
  • Sie beauftragen einen Fachmann bzw. Gutachter mit der Schätzung (Zusatzkosten)

Die erste Variante ist wenig empfehlenswert, denn dazu müssen Sie umfangreiche Kenntnisse besitzen. Dies gilt sowohl bei der Verkehrswertschätzung von Münzen und erst recht beim Schätzen von Schmuck oder sonstigen Gegenständen aus Edelmetall.

Alternativ ist es meistens sinnvoll, das Finanzamt mit der Verkehrswertschätzung zu beauftragen. Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie das entsprechende Erbe auflisten. Damit ist gemeint, dass Sie jede einzelne Münze, jeder Barren oder auch entsprechende Schmuckstücke aufführen.

Die dritte Alternative ist zwar die „sicherste“, allerdings auch die teuerste. In diesem Fall beauftragen Sie einen Fachmann bzw. Gutachter, dessen täglich Brot es ist, unter anderem den Verkehrswert von Edelmetallen zu bestimmen. Der Experte erstellt anschließend ein Wertgutachten, welches auch vor dem Finanzamt Bestand hat, wenn es um die Grundlage für die eventuell zu zahlende Erbschaftssteuer geht.

5 Tipps zum Vererben von Gold und Silber

Im letzten Drittel unseres Beitrages möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie beim Vererben von Gold, Silber oder anderen Edelmetallen am besten vorgehen und wie Sie Streitigkeiten unter den Erben vermeiden können. Wenn Sie die folgenden Ratschläge beherzigen, kommen Sie diesen Zielen bereits ein großes Stück näher:

  1. Inventarlisten erstellen und Bestände stets auf dem Laufenden halten: Ein erster Tipp ist, dass Sie sämtliche Edelmetallbestände, also insbesondere Münzen, Barren oder auch Schmuckstücke, sehr detailliert auflisten. Dies betrifft natürlich nur die Edelmetalle, die Sie später vererben möchten. Eine solche Liste sollte die genaue Bezeichnung beinhalten, das Kaufdatum, (falls bekannt), den Zustand (wenn möglich) sowie in regelmäßigen Abständen den aktuellen Marktpreis.

  2. Kaufbelege aufbewahren: Ein zweiter Tipp besteht darin, dass Sie möglichst alle Kaufbelege der Edelmetalle aufbewahren. Insbesondere bei schwer zu schätzenden Verkehrswerten kann dies später einen guten Anhaltspunkt liefern, wie der Wert der Münzen zumindest grob einzuschätzen ist. Zudem dient der Kaufbeleg als Nachweis, dass Sie die Münzen, Barren oder auch den Schmuck auf legale Art und Weise erworben haben.

  3. Geben Sie klare Anweisungen in Ihrem Testament: Ein ebenfalls wichtiger Tipp, um spätere Auseinandersetzungen zwischen den Erben zu vermeiden, besteht darin, innerhalb Ihres Testamentes möglichst klare Anweisungen zu geben. Damit ist vor allem gemeint, dass Sie explizit und namentlich erwähnen, welche Münzen oder Barren welcher Erbe erhalten soll.

    Dies ist von großer Bedeutung! Würden Sie beispielsweise im Testament lediglich schreiben, dass jeder Erbe zum Beispiel fünf Goldmünzen erhält, käme es vermutlich zu Streitigkeiten, wenn es sich nicht um Münzen absolut gleicher Art und Güte handeln würde. Sonst könnte es passieren, dass die eine Münze einen Gegenwert von 5.000 Euro hat, während die andere Goldmünze nur 3.500 Euro wert ist. Daher sollten Sie unbedingt klar benennen, welcher Erbe welche Münzen oder welchen Schmuck erhalten soll.

  4. Wählen Sie einen Spezialisten bzw. Münzhändler Ihres Vertrauens: Ein weiterer Ratschlag ist, dass Sie - in Ihrem Testament - einen Experten oder Münzhändler Ihres Vertrauens nennen, der später im Rahmen der Erbschaft den aktuellen Marktwert Ihrer Edelmetallbestände schätzt. Dies bietet den Erben eine Erleichterung, denn sie wissen, dass sie sich auf den Experten und dessen Schätzung verlassen können.

  5. Halten Sie Ihre Inventar- und Bestandsliste auf dem Laufenden: Eine einmal angefertigte Liste Ihrer Bestände ist zwar gut, kann aber zum Beispiel zehn Jahre später nur noch eine bedingten Aussagekraft haben. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie die Listen - insbesondere mit den aktuellen Marktpreisen - in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Empfehlenswert sind hier Zeiträume von durchschnittlich einmal im Jahr bis mindestens alle 2-3 Jahre.

Gold vererben: Eine Schritt-für-Schritt Anleitung

In unserem großen Ratgeber zum Thema Gold vererben haben Sie nun einige interessante Informationen erhalten, was Sie beachten sollten, falls Sie Edelmetalle wie Gold oder Silber später vererben möchten. Die einzelnen Punkte möchten wir noch einmal übersichtlich zusammenzufassen und Ihnen im folgenden eine Schritt-für-Schritt Anleitung an die Hand geben. Dieser können Sie entnehmen, auf welche Aspekte Sie im Vorfeld und im Hinblick auf das spätere Vererben Ihrer Bestände achten sollten, damit möglichst alles reibungslos und unkompliziert verläuft:

  1. Gedanken über die richtige Stückelung machen. Dabei vor allem kleinere Stückelungen bevorzugen, da sich diese besser auf mehrere Erben aufteilen lassen. Wenn nötig, schichten Sie daher Bestände um.
  2. Möglichst auf relative Gleichartigkeit der einzelnen Münzen oder Barren achten, zumindest bei der Aufteilung auf die Erben. Bei 3 Erben wäre es somit sinnvoll, von jeder Münzen/Barren drei gleiche Exemplare zu haben.
  3. Bei großen Vermögen: Schenkung zu Lebzeiten als Alternative zur Erbschaft zum Vererben in Betracht ziehen, da die Beschenkten alle zehn Jahre den persönlichen Freibetrag ausschöpfen können.
  4. Sämtliche Teile der Edelmetallbestände in Bestandsliste aufführen und den Marktwert möglichst regelmäßig aktualisieren.
  5. Im Testament eindeutige Anweisungen und klare Formulierungen wählen. Dazu gehört auch, die einzelnen Teile Ihres Bestandes exakt zu benennen und dem einzelnen Erben zuzuordnen.
  6. Eventuell Expertenrat einholen, wie zum Beispiel Anwalt, Edelmetallhändler oder Steuerberater.
  7. Für eine sichere Verwahrung Ihrer Edelmetallbestände und den später einfachen Zugang seitens der Erben sorgen, insbesondere die sichere Verwahrung im Banksafe.

Fazit zum Vererben von Gold, Silber, Platin oder Palladium

Da Gold aktuell besonders gefragt ist und gute Wertsteigerungen erzielt, entscheiden sich immer mehr Privatanleger für den Kauf von Barren oder Münzen. Daher ist schon jetzt davon auszugehen, dass in 5, 10 und 20 Jahren vermehrt Edelmetallbestände vererbt werden. Aus dem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Gold oder Silber vererben zu beschäftigen, falls Sie über entsprechende Bestände verfügen oder zukünftig Edelmetallbestände aufbauen möchten.

Einer der wichtigsten Punkte ist sicherlich, dass Sie im Testament klare Formulierungen treffen und dafür sorgen, dass jede einzelne Münze und jeder Barren explizit einem der geplanten Erben zugeordnet wird. Wenn Sie Streitigkeiten vermeiden möchten, achten Sie ferner darauf, dass die Marktwerte der Edelmetalle tatsächlich möglichst gleichmäßig auf die Erben verteilt werden.

Ferner sollten Sie die von den Erben zu zahlende Erbschaftssteuer im Hinterkopf haben. Bei größeren Beständen ist es eine Überlegung, ob eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten infrage kommen. Wenn Sie diese und einige im Beitrag erwähnten Aspekte berücksichtigen, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Vererben von Gold zu Ihrer vollen Zufriedenheit verlaufen wird und die späteren Erben keinen unnötigen Aufwand haben.