Negativzinsen – wie Sie sie vermeiden bzw. minimieren können
Negativzinsen auf Bankeinlagen sind für Unternehmen mittlerweile die Realität. Durch die Anlage eines Teils der Liquidität in Gold können Unternehmen die Belastung deutlich reduzieren.
Beispiel:
Ein Unternehmen hält eine durchschnittliche Liquidität von 500.000 Euro auf dem Firmenkonto bei einer Teuerungsrate von beispielhaft 5 % pro Jahr. Es fällt ein Negativzins von 0,5 % pro Jahr auf Bankliquidität größer 50.000 Euro an. Der durchschnittliche jährliche Verlust an Kaufkraft bei würde in diesem Beispiel bei 27.250 Euro liegen.
Das Unternehmen entscheidet sich, die Hälfte der Liquidität, also 250.000 Euro, in ein Edelmetall-Wertelager einzulegen.
- Dadurch kann es bei marktüblichen Verwahrgebühren und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wertsteigerung von Gold in Euro der letzten 5 Jahre knapp 15.000 Euro Kaufkraftzuwachs bezogen auf die 250.000 Euro erzielen. Gleichzeitig kann es die Höhe der Negativzinsen auf die verbleibende Bankeinlage deutlich reduzieren.
Steigt die Inflation auf 8 % pro Jahr, liegt der Kaufkraftverlust durch Inflation und Negativzinsen in diesem Beispiel bereits bei 42.250 Euro pro Jahr.
- Legt das Unternehmen wiederum 250.000 Euro in ein Edelmetall-Wertelager ein, könnte es bei gleichbleibenden Annahmen trotzdem noch rund 7.500 Euro Kaufkraftzuwachs mit diesem Teil der Liquidität erzielen.
Was bedeutet der Begriff Verwahrentgelt?
Verwahrentgelte, allgemein auch Negativzinsen genannt, sind im Grunde genommen das Gegenstück zu den regulären Zinsen, die Kunden auf ihr Erspartes bekommen können. Beim Negativzins verliert nämlich der Sparer über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Prozentsatz seines Geldes, der dann der kontoführenden Bank gutgeschrieben wird. Im Endeffekt dreht sich das Verhältnis von Schuldner und Gläubiger um.
Was ist der Unterschied zwischen Negativzinsen und Strafzinsen?
Mal heißen sie Straf-, mal Negativzinsen. Doch wie auch immer sie genannt werden: Beide gibt es im deutschen Recht nicht. Denn Zinsen muss nur zahlen, wer Schulden hat. Aus diesem Grund ist in den Vertragsformularen und Preisverzeichnissen der Banken auch von Verwahrentgelten die Rede, der Begriff „Negativzinsen“ oder „Strafzinsen“ wird vermieden.
Letzten Endes versuchen Banken, das weggebrochene Zinsgeschäft zu substituieren. Wer eine „Verwahrung“ beauftragt, der möge dafür zahlen, ähnlich wie beim Schließfach. Zwischen der Verwahrung von Geld als Bankguthaben und der Verwahrung von Gegenständen im Schließfach gibt es aber einen entscheidenden Unterschied: Beim Schließfach geht es tatsächlich um die Verwahrung von Gegenständen.
Bei Geldguthaben hingegen liegt der Sachverhalt etwas anders: Geldguthaben muss die Bank nicht im eigentlichen Sinne verwahren, sondern sie darf es z.B. an Dritte verleihen und dafür Zinsen kassieren. Als Sparer hat man also keinen Einblick, was mit dem deponierten Geld geschieht. Wird es gegen Zinsen als Kredit weiterverliehen? Oder wird es im Tresor der Bank gelagert? Oder wird es bei der EZB im Rahmen von Freigrenzen oder auch kostenpflichtig geparkt? Der Sparer erfährt davon nichts. Sicher ist: Das Gesparte bei der Bank liegt nicht in einem Umschlag oder einem Schließfach, auf dem der Name des Sparenden steht.
Wie wird das Verwahrentgelt berechnet?
Das Verwahrentgelt wird tagesaktuell abgerechnet. Die Berechnung ist dabei ganz einfach: Vom Guthaben wird der Freibetrag abgezogen. Auf die Differenz wird der Negativzins berechnet.
Dazu ein Beispiel:
Der Freibetrag liegt bei 50.000 Euro, das Verwahrentgelt bei 0,5 Prozent und das Vermögen bei 150.000 Euro.
Von den 150.000 Euro wird der Freibetrag abgezogen. Bleiben 100.000 Euro. Auf das ganze Jahr gerechnet liegt die Gebühr somit bei 500 Euro (100.000 Euro geteilt durch 100 mal 0,5).
Betrug das Guthaben nur an sieben Tagen im Jahr 150.000 Euro und blieb die restliche Zeit unter der Freibetragsgrenze, ergibt sich für diesen Zeitraum ein Verwahrentgelt von 9,72 Euro (100000 Euro geteilt durch 360 Tage mal 7 Tage).
Welchen Banken verlangen Negativzinsen?
Das kann man pauschal nicht sagen, da die Banken das durchaus individuell handhaben und entsprechend mit den Bankkunden vereinbaren.
In der Regel gibt es einen Freibetrag, der zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegt. Der Zins fällt nur auf das Guthaben oberhalb dieser Schwelle an. Es gibt sowohl Geschäftsbanken als auch Sparkassen und Volksbanken, die Negativzinsen erheben.