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RJC (Responsible Jewellery Council): Konfilktfreies Gold 

RJC (Responsible Jewellery Council)

Die internationale Initiative RJC (Responsible Jewellery Council) ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Unternehmen der Goldbarren tätig sind. Sie setzen sich für Menschenrechte und Umweltschutz ein und kämpfen gemeinsam gegen Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung. 

Ziele der Responsible Jewellery Council

In den vergangenen Jahren geriet die Schmuck- und Goldbranche vor allem aufgrund von Berichten über Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und umweltschädliche Fördermaßnahmen in den Goldminen immer wieder in die Kritik. Mit einer verantwortungsvollen Unternehmenspraxis soll das Vertrauen wieder gestärkt und die Skepsis der Kunden beseitigt werden. Bereits seit 2009 gibt es daher den RJC, der als Zusammenschluss international agierender Unternehmen Standardprinzipien für die Verwendung von Gold festgelegt hat.

Hierzu gehören: 

  • Kein Einsatz von Konflikt- und Kriegsdiamanten
  • Verbot von Geldwäsche, Korruption, Schmuggel und Terrorfinanzierung
  • Einhaltung von Menschenrechten
  • Verzicht auf Kinderarbeit
  • Schutz der Umwelt
  • Einhaltung von rechtlichen Grundlagen 

Mit diesem "Code of Pratice" wollen die Unternehmen dazu beitragen, die Lebensbedingungen der Minenarbeiter zu verbessern, ihnen Existenz sichernde Löhne zu garantieren und gleichzeitig verhindern, dass das geförderte und bezogene Gold zur Finanzierung von Terror und Bürgerkrieg genutzt wird. 

Die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen

Insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen für Menschenrechte benötigen feste Grundlagen, nach denen sich die Unternehmen richten können. Neben den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, der UN-Menschenrechtscharta sowie der UN-Kinderrechtskonvention werden auch die international anerkannten Standards SA8000 für Sozialmanagementsysteme befolgt.

Dies soll helfen, folgende Verstöße weitgehend aufzudecken und zu vermeiden: 

  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Rassen-, Religions- und Geschlechtsdiskriminierung
  • Ungeregelte Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche
  • Löhne unterhalt der Existenzsicherung
  • Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen
  • Verbot von Versammlungen

Selbstverpflichtung und Zertifizierung

Die Einhaltung der verschiedenen Standardprinzipien muss sowohl in der Liefer- wie auch in der Produktionskette beachtet werden. Hierzu ist es notwendig, dass alle Schritte nachgewiesen und transparent veröffentlicht werden. Im Rahmen einer Selbstkontrolle müssen die beteiligten Firmen beispielsweise auch ihre Lieferanten und die unter Vertrag stehenden Produzenten überprüfen und vorhandene Missstände ggf. beseitigen. Im Anschluss an diese Selbstüberprüfung steht ein Zertifizierungsaudit an, bei dem ein vom RJC zugelassener unabhängiger Prüfer belegt, ob wirklich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies sogar den Ausschluss aus dem RJC bedeuten. Unternehmen hingegen, die alle Auflagen erfüllen, erhalten das Zertifikat für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Anschluss erfolgt eine erneute Überprüfung. So wird sichergestellt, dass die Anforderungen nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft erfüllt werden und sich Kunden auch darauf verlassen können. 

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